Inzestfall Amstetten: Josef F. wird bedingt aus Maßnahmenvollzug entlassen

Die schriftliche Entscheidung eines Kremser Dreiersenats ist aber nicht rechtskräftig. Das heißt, dass der 89-Jährige zwar in den Normalvollzug verlegt werden soll, vorerst aber im derzeitigen Setting in der Justizanstalt Stein bleibt. F. war 2009 in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher - nunmehr forensisch-therapeutisches Zentrum - eingewiesen worden.

Josef F. soll in Normalvollzug verlegt werden
Der am Dienstag kommunizierte Beschluss des Drei-Richterinnen-Senats beinhaltet eine Probezeit von zehn Jahren. Er fußt auf der nicht-öffentlichen Anhörung von Josef F. vom 30. April, bei der auch das psychiatrische Gutachten der Sachverständigen Adelheid Kastner Thema war. Laut einer Aussendung des Landesgerichts Krems hielt der Drei-Richterinnen-Senat in der schriftlichen Entscheidung fest, dass von Josef F. "keine Gefährlichkeit mehr ausgeht, die eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum erforderlich macht".
"Auf Grund einer umfassenden, fortschreitenden dementiellen Erkrankung und einem körperlichen Abbau ist die beim Strafgefangenen vorliegende kombinierte Persönlichkeitsstörung, die die Einweisung erforderlich machte, derart 'begraben', sodass die Gefährlichkeit des Strafgefangenen abgebaut wurde und mit keiner strafbaren Handlung mit schweren Folgen mehr zu rechnen ist", wurde weiters festgehalten. Vom Fortschreiten der chronischen Demenzerkrankung sei auszugehen. Gestützt hat sich der Drei-Richterinnen-Senat bei der Entscheidung neben dem psychiatrischen Gutachten von Kastner auch auf eine gerichtsmedizinische Expertise und aktuelle Befunde.
Entschieden wurde zudem über eine generelle bedingte Entlassung aus dem Normalvollzug in die Freiheit. Diese sei "aus spezialpräventiven Gründen nicht möglich". Angesichts der "beispiellosen kriminellen Energie anlässlich der verurteilten Taten" könne "von einer zukünftigen Deliktsfreiheit" nicht ausgegangen werden. Es mangle an Erprobung im Entlassungsvollzug, einer erforderlichen Auseinandersetzung mit den Taten sowie an einer Wohnmöglichkeit samt sozialem Umfeld.
Für die Staatsanwaltschaft bzw. die Verteidigung steht nach der Entscheidung des Drei-Richterinnen-Senats die Beschwerdemöglichkeit beim Oberlandesgericht (OLG) Wien offen. Wird Rechtsmittel erhoben, müsste das OLG erneut - wie zuletzt im März - über Aufhebung, Bestätigung oder Abänderung des Beschlusses entscheiden. Bis zur Rechtskraft muss der 89-Jährige jedenfalls in der Justizanstalt Stein im Maßnahmenvollzug bleiben.
Causa Inzestfall Amstetten wurde 2008 bekannt
Verteidigerin Astrid Wagner bezeichnete die Entscheidung des Dreiersenats im Gespräch mit der APA als folgerichtig. Es gebe "ein eindeutiges Gutachten", Josef F. sei nicht mehr gefährlich. Es sei "ein erster Schritt", der 89-Jährige werde "sich sicher sehr freuen". Nächstes Ziel sei die generelle Entlassung ihres Mandanten in die Freiheit. Dass diese vom Dreiersenat abgelehnt wurde, sei "kein Wermutstropfen". Zum aktuellen Zeitpunkt sei sie nicht von einer anderen Entscheidung ausgegangen, sagte Wagner.
Die Causa Inzestfall Amstetten war Ende April 2008 bekannt geworden. Josef F. (der nun anders heißt) hatte seine Tochter 24 Jahre lang in einem Kellerverlies gefangen gehalten und mit ihr sieben Kinder gezeugt - eines starb nach der Geburt. Im März 2009 wurde der Angeklagte in St. Pölten zu lebenslanger Haft verurteilt, gleichzeitig wurde die Unterbringung im Maßnahmenvollzug aufgrund seiner Gefährlichkeit im Sinn des § 21 Absatz 2 StGB verfügt. Schuldig gesprochen wurde Josef F. wegen Mordes durch Unterlassung, Sklavenhandels, Freiheitsentziehung, Vergewaltigung, Blutschande sowie schwerer Nötigung und damit in allen Anklagepunkten.
(APA/Red)
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