Das “Erste Group Bank AG Devisenfixing” steht im Zusammenhang mit der Währungsumrechnung bei Fremdwährungskrediten. Das Urteil des Handelsgerichts wurde am 5. November des Vorjahres gefällt (GA-Nr.: 201441004, 11 Cg 50/15p des HG Wien), darin heißt es unter anderem: “Nach welchen Kriterien dabei die Kurse gebildet werden, ergibt sich aus den verwendeten Vertragsformblättern nicht”.
Zwei Klauseln als “intransparent” beurteilt
Konkret beurteilte das Gericht zwei Klauseln im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) als “intransparent”. Die Klauseln würden lediglich auf den Aushang verweisen, ohne eine Erläuterung zur Kursbildung zu enthalten – daher die “Intransparenz”. “Durch die unzulässige Verwendung der Klauseln ist Wiederholungsgefahr indiziert”, so der Handelsgerichts-Richter Alexander Sackl im Urteil. “Die begehrte Unterlassung ist entgegen der Meinung der Beklagten nicht überschießend.”
Bank zieht Berufung zurück
Die AK Vorarlberg, die den Verein für Konsumenteninformation (VKI) mit einer Verbandsklage beauftragt hatte, informierte am Mittwoch, dass die Bank ihre zunächst erhobene Berufung zurückgezogen habe. Von der Erste Group wurde dies der APA auf Anfrage bestätigt. Für die AK folgte daraus, dass nun “die verrechneten Aufschläge zur Gänze zurückgezahlt werden müssen”. Bei der Rückzahlung gingen die Meinungen jedoch auseinander. Die AK verwies darauf, dass das Geldinstitut nur leichte Korrekturen bei den Auf- und Abschlägen vornehmen wolle. Ganz anders hingegen die Stellungnahme seitens der Bank: “Wir sind überzeugt, dass es korrekt ist, wie wir zurückzahlen”. Die AK will jedenfalls weitere Klagen prüfen.
Laut AK sind vom “Erste Group Bank AG Devisenfixing” in erster Linie Franken-Kreditnehmer betroffen. VKI-Jurist Thomas Hirmke hatte im November basierend auf Durchrechnungen entsprechender Kreditfälle erklärt, dass sich bei einem 250.000-Euro-Kredit ein Mehrbetrag von rund 2.000 Euro ergebe könne.
(APA)
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