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Handelsgericht ortet "intransparentes" Devisenfixing bei Erste Group

VKI gewinnt Klage gegen Erste Group für AK Vorarlberg.
VKI gewinnt Klage gegen Erste Group für AK Vorarlberg. ©erstegroup.com
Die Erste Group der oesterreichischen Sparkasse AG hat am Handelsgericht erstinstanzlich - Berufung noch möglich - als beklagte Partei ein Verfahren verloren. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte, beauftragt von der AK Vorarlberg, Verbandsklage eingebracht. Streitpunkt war bzw. ist das "Erste Group Bank AG Devisenfixing" im Zusammenhang mit der Währungsumrechnung bei Fremdwährungskrediten.

“Nach welchen Kriterien dabei die Kurse gebildet werden, ergibt sich aus den verwendeten Vertragsformblättern nicht”, heißt es im Urteil (GA-Nr.: 201441004, 11 Cg 50/15p des HG Wien) des Handelsgerichts, das der APA vorliegt und am 5. November gefällt wurde.

Zwei Klauseln “intransparent”

Konkret sind zwei Klauseln beim “Erste Group Bank AG Devisenfixing” laut Urteil im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) “intransparent”. Die Klausen würden lediglich auf den Aushang verweisen, ohne eine Erläuterung zur Kursbildung zu enthalten – daher die “Intransparenz”.

“Durch die unzulässige Verwendung der Klauseln ist Wiederholungsgefahr indiziert”, so der Handelsgerichts-Richter Alexander Sackl im Urteil. “Die begehrte Unterlassung ist entgegen der Meinung der Beklagten nicht überschießend.” “Der Kläger hat zur Gänze obsiegt.”

“Das Urteil wurde den Parteien zugestellt”, bestätigte der Sprecher des Handelsgerichts Wien, Alexander Schmidt, auf Anfrage. Es handle sich um ein “das Verfahren abschließendes Urteil, dagegen gibt es eine vierwöchige Berufungsmöglichkeit”. Bei einer Berufung ist das Oberlandesgericht Wien am Zug.

AK Vorarlberg: Urteil “könnte richtungsweisend sein”

Die Arbeiterkammer (AK) Vorarlberg, die bei der Verbandsklage dabei war, teilte am heutigen Mittwoch mit, dass in erster Linie Franken-Kreditnehmer betroffen seien und das Urteil “richtungsweisend sein könnte”.

Mehrbetrag von 2.000 Euro bei 250.000-Euro-Kredit

Der VKI war von der “Ländle”-AK beauftragt worden. VKI-Jurist Thomas Hirmke erklärte auf APA-Anfrage, dass sich wegen “versteckter Gebühren”, die seine Organisation ortet, bei einem 250.000-Euro-Kredit ein Mehrbetrag von rund 2.000 Euro ergebe, das zeigten Durchrechnungen entsprechender Kreditfälle. “Aus unserer Sicht ist das anders abzurechnen, auch in der Vergangenheit”, sagte Hirmke. “Wir gehen davon aus, dass im Devisenfixingkurs Gebühren drinnen stecken, die nicht ersichtlich sind.” Im Durchschnitt würden sich Mehrkosten von 1.000 bis 2.000 Euro bei Kreditlaufzeiten von 20 bis 30 Jahren ergeben.

Von der Erste Group gab es vorerst keine Reaktion auf entsprechende Anfragen.

(APA)

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