Vor allem bei kleineren Einzelpackungen rechne sich der Online-Kauf kaum. Zusatzkosten wie Versandgebühr und Aufschläge auf Kreditkartenzahlung können den Kaufpreis verdoppeln, berichtet das Testmagazin Konsument.
Kreditkarten haben sich beim Shoppen in der Internet-Apotheke als das praktischste Zahlungsmittel erwiesen. Allerdings verrechnen manche Anbieter Zuschläge von bis zu vier Prozent. Preisabschläge gibt es mitunter bei Lieferung gegen Vorkasse. Dabei seien Scherereien vorprogrammiert, falls das Medikament nie oder beschädigt ankommt oder das Falsche geliefert wird, warnen die Tester. Sicherer fahre man mit Bezahlung per Nachnahme bzw. Rechnung.
In 13 von 14 Fällen sind die Waren wie geordert eingetroffen. Das Unternehmen European Pharmacy hingegen schickte laut Konsument die Tabletten lose in eine Cellophanhülle verpackt. Das sollten Sie nicht schlucken, raten die Tester.
Ungekennzeichnete Medikamente könnten zudem gefälscht sein. Dieser Verdacht wurde bei einer Analyse prompt bestätigt. Außerdem nicht akzeptabel seien fehlerhafte Angaben auf der Verpackung und mangelhafte Gebrauchsinformationen. Wenn man ein Medikament dringend braucht, ist man in der Apotheke ums Eck besser dran: Einige Sendungen trafen zwar schon am zweiten Tag nach der Bestellung ein, das letzte Päckchen aber erst nach 17 Tagen.
Bei der Web-Suche nach dem günstigsten Preis braucht es laut Konsument Sitzfleisch. Mitunter bringt sie auch nur das Ergebnis, dass das Gute doch so nah liegt: Die Antibabypille Yasmin beispielsweise sei in österreichischen Apotheken um zwei Euro billiger als in deutschen.
In Österreich ist der Versandhandel mit Arzneiwaren nicht erlaubt. Dem steht ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegenüber, das dieses Verbot auf rezeptpflichtige Medikamente beschränkt. Der Kunde muss den Konsumentenschützern zufolge beim Kauf in Internet-Apotheken – mit Ausnahme von Arzneien, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen – keine rechtlichen Folgen befürchten.
Vorsicht: Bei Lieferungen aus Nicht-EU-Ländern fallen bei Waren mit einem Wert über 22 Euro Zoll und Einfuhrumsatzsteuer an. Beschlagnahmt der Zoll die Pillen, etwa weil sie falsch deklariert waren, werden sie vernichtet – zahlen muss der Besteller trotzdem.
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