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Innenministerium: Gefasster IS-Kämpfer stammt aus Österreich

Das BMI bestätigte die Echtheit des Videos.
Das BMI bestätigte die Echtheit des Videos. ©APA/HANS PUNZ
Kurdische Soldaten haben in Syrien angeblich einen österreichischen IS- Kämpfer festgenommen. Der Mann gab an, aus Wien zu sein. Das Innenministerium bestätigte nun ein Video.
IS-Kämpfer aus Wien in Syrien gefasst

Nach der Prüfung eines in Sozialen Medien kursierenden Videos eines mutmaßlichen IS-Kämpfers aus Österreich geht das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) von der Echtheit der Aufnahmen aus. “Bei der darauf zu sehende Person handelt es sich um einen österreichischen Staatsbürger mit türkischen Wurzeln”, teilte das Innenministerium am Montag auf Anfrage der APA mit.

Das Video sei sichergestellt und samt Bericht an die Staatsanwaltschaft übermittelt worden, hieß es weiter. Am Wochenende waren Informationen zur möglichen Festnahme eines österreichischen Kämpfers der Jihadistenmiliz “Islamischer Staat” (IS) durch kurdische Einheiten in Syrien aufgetaucht. Ein in einem Lager aufgenommenes Video zeigte laut Medienberichten einen jungen Mann, der angab, aus Wien zu sein.

100 IS-Kämpfer aus Österreich in Syrien

Er könnte der erste IS-Kämpfer aus Österreich sein, den die kurdischen Einheiten gefasst haben. An die 100 IS-Kämpfer aus Österreich dürften sich laut BVT noch in Syrien und im Irak befinden.

Insgesamt waren dem Verfassungsschutz mit Anfang des heurigen Jahres 320 “aus Österreich stammende Personen” bekannt, die sich aktiv am Jihad in Syrien und dem Irak beteiligen oder beteiligen wollten. Von ihnen besitzen etwa 30 Prozent die österreichische Staatsbürgerschaft, 40 Prozent stammten aus Russland, der Rest verteile sich auf andere Länder.

Circa 60 davon sind bisher in Syrien und dem Irak ums Leben gekommen, etwa 60 Personen konnten bis Anfang 2019 an einer Ausreise gehindert werden. 90 “Foreign Fighters” seien bis Anfang 2019 wieder nach Österreich zurückgekehrt, hieß es.

Ermittlungen gegen alle Rückkehrer

“Gegen alle Rückkehrer wurden und werden Ermittlungsverfahren nach Paragraf 278b StGB wegen terroristischer Vereinigung eingeleitet und Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft erstattet. Über die weiteren Schritte entscheiden die Justizbehörden”, teilte das Innenministerium im Februar der APA mit. Für die “Foreign Terrorist Fighters” gebe es in der Regel Festnahmeanordnungen und eine internationale Fahndung wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.

(APA/red)

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