Vor Ort informierten die Fachleute von der Abteilung Wasserwirtschaft des Landes mit Abteilungsvorstand Thomas Blank und den Projektleitern Markus Mayer und Gerhard Huber sowie Daniel Sussitz vom Ingenieurbüro Breuss-Mähr die sehr interessierten Bürger im „Stationsbetrieb“ über historische Ereignisse und die Erstellung eines Gefahrenzonenplanes im Allgemeinen. Für die Berechnungen wurde hier der HQ100 herangezogen, der ein so genanntes „100-jährliches Hochwasserereignis“ darstellt.
Anhand von Plänen und Grafiken wurde weiters die genaue Lage der Gefahrenzonen beschrieben. Dazu kamen die jeweiligen Gefährdungspotentiale sowie die Konsequenzen, die sich daraus für die Raumplanung der Gemeinde mit den privaten und betrieblichen Bauvorhaben jedes Einzelnen ergeben.
Gerade die Hochwasserereignisse in den Jahren 2003, 2005, 2007, 2010 und 2013 haben gezeigt, wie wichtig ein Gefahrenzonenplan als Planungsgrundlage für die Bautätigkeiten und Widmungsverfahren in einer Gemeinde ist. Zusätzlich dient ein solcher Plan auch als Grundlage für die Planung und Umsetzung weiterführender Maßnahmen zur Verbesserung der Hochwassersicherheit.
Weitere Vorgehensweise
Nachdem bereits im Herbst 2014 der Gefahrenzonenplan der Vorarlberger Wildbach- und Lawinenverbauung für den Bereich oberhalb der Landesstraße L1 beschlossen wurde, ist nun das ganze Lochauer Ortsgebiet in Bezug auf das Gefährdungs- und Überschwemmungspotential erfasst. In weiterer Folge werden nun im Rahmen von „Generellen Projekten“ entsprechende Schutzwasserbauten in Angriff genommen. Je nach Priorität erfolgen nach den Detailplanungen zielgerichtete Arbeiten samt einer anschließenden Revision und Neubegutachtung.
Sicherheit hat Vorrang
Wer wissen möchte, ob ein Grundstück in einer gefährdeten Zone liegt und welche Auflagen für eine Nutzung und Bebauung erfüllt werden müssen, erhält dazu im Bauamt der Gemeinde Lochau die gewünschten Informationen – Apollonio Gerold, T 0774 42168-18 oder E-Mail gerold.apollonio@lochau.at
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