Das Opferfürsorgegesetz 1947 richtet sich an Personen, die in der Zeit von 6. März 1933 bis 9. Mai 1945 in Folge ihres Kampfes um ein freies, demokratisches Österreich oder durch Eingriffe des NS-Regimes verfolgt wurden und dabei bestimmte Schädigungen erlitten haben. Bei Vorliegen der Voraussetzungen erhalten die Opfer und ihre Hinterbliebenen finanzielle Entschädigungen. Zudem besteht Anspruch auf Renten, Sterbegeld und Heilfürsorge.
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