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In Wien wird der private Erwerb von Giftschlangen und -spinnen verboten

Privatpersonen in Wien dürfen keine giftigen Spinnen mehr kaufen.
Privatpersonen in Wien dürfen keine giftigen Spinnen mehr kaufen. ©dpa
In Wien dürfen Privatpersonen in Zukunft keine Giftschlangen, Skorpione oder sehr giftige Spinnen mehr kaufen. Eine Novelle des Tierhaltegesetzes verbietet den Erwerb von gefährlichen Wildtieren, Strafen von bis zu 20.000 Euro sind möglich.
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Sehr viel ändert sich durch die Novelle für Wildtierfreunde eigentlich nicht: Denn die Haltung war schon bisher verboten. Ergänzend dazu wird auch der Kauf nun unter Strafe gestellt, was auch für Angebote aus dem Internet oder bei Tierbörsen gilt. Die Stadt begründet das restriktive Vorgehen damit, dass Besitzer von tierischen Exoten mit diesen oft völlig überfordert seien – vor allem, wenn die Tiere größer werden.

Vogelspinnen als Haustiere sind erlaubt

Betroffen sind vor allem große (über drei Meter, Anm.) und giftige Schlangen. Auch bei anderen Arten, wie etwa den Spinnen, wird nach Gefährlichkeit unterschieden. Die hält sich etwa bei Vogelspinnen in Grenzen, wodurch sie weiterhin als Mitbewohner erlaubt bleiben. Der Ankauf einer Schwarze Witwe hingegen ist tabu. Auch größere Affen, Bären, Raubkatzen, Krustenechsen oder Haie (die größer als 1,5 Meter werden, Anm.) sind von der Verordnung betroffen.

Verkauf in Wien ist nicht komplett verboten

Zudem wird mit der Novelle eine Kennzeichnungs- und Aufzeichnungspflicht für gefährliche Wildtiere eingeführt, die für befugte Händler gilt. Damit werde eine lückenlose Erfassung der in Wien gehandelten Tiere samt Herkunft und Verbleib sichergestellt, hieß es in einer der APA übermittelten Aussendung. Denn verkauft werden dürfen die inkriminierten Lebewesen prinzipiell weiterhin, wenn auch nur mehr an professionelle Abnehmer wie Zoos.

Halteverbote und höhere Strafen sind möglich

Ebenfalls neu: Ähnlich wie bei Hunden wird es möglich werden, ein Halteverbot wegen mangelnder Vertrauenswürdigkeit über bestimmte Personen zu verhängen. Denn bei Überforderung könne es zu gefährlichen oder unzumutbaren Situationen kommen, hieß es. Die Regelung sei auch aufgrund von Erfahrungen in der Praxis – etwa im Zusammenhang mit “animal hoarding” – erforderlich.

Der bisherige Strafrahmen in Sachen Tierhaltegesetz wird ebenfalls erhöht. Er reichte bisher von 3.500 bis 14.000 Euro. Künftig wird er von 5.000 auf 20.000 Euro erhöht. (APA)

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