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In der Adventzeit kommt es zu mehr Unfällen unter Alkoholeinfluss

Mehr Alkoholunfälle in der Adventzeit
Mehr Alkoholunfälle in der Adventzeit ©APA
Adventzeit ist auch Punschzeit, was sich in der Unfallstatistik bemerkbar macht. Im Dezember ist der Anteil der Alkohol-Unfälle im Straßenverkehr höher als im Jahresschnitt, wie eine VCÖ-Analyse zeigt.

Ein einziger Punsch kann bis zu 0,4 Promille verursachen, die Reaktionszeit verschlechtert sich bereits ab 0,3 Promille. Der VCÖ fordert mehr Nachtbusse und Anrufsammeltaxis in den Regionen. Auf Österreichs Straßen passierte im Vorjahr im Schnitt alle vier Stunden ein schwerer Alko-Unfall, bei dem Menschen verletzt wurden, macht der VCÖ aufmerksam. Dass Alkohol am Steuer nach wie vor ein Problem ist, zeigt auch die Bilanz der Polizei: Im Vorjahr wurden in Österreich 33.418 Alko-Lenker erwischt und angezeigt.

Mehr Unfälle im Advent

Eine aktuelle VCÖ-Analyse zeigt, dass der Anteil von Alko-Unfällen im Dezember höher ist als im Jahresschnitt. In den vergangenen fünf Jahren waren 6,3 Prozent der Verkehrsunfälle mit Personenschaden Alko-Unfälle, im Dezember stieg der Anteil im Schnitt auf 7,2 Prozent. In den vergangenen fünf Jahren starben allein im Monat Dezember in Summe 17 Menschen bei von Alko-Lenkern verursachten Verkehrsunfällen, 1.240 wurden verletzt. Im Dezember des Vorjahres wurden 221 Menschen bei Alko-Unfällen verletzt, es gab zum Glück keinen tödlichen Alko-Unfall.

Mit den Öffis zu den Weihnachtsmärkten

Der VCÖ empfiehlt, Weihnachtsmärkte und Punschstände wenn möglich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder zu Fuß zu besuchen. Wer mit dem Auto fährt, sollte alkoholfreien Getränken den Vorrang geben. “Während es in den Städten die Möglichkeit gibt, am Abend mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Taxi sicher nach Hause zu kommen, fehlt diese Möglichkeit häufig in ländlichen Regionen. Deshalb ist es wichtig, dass es am Land mehr Nachtbusse und Anrufsammeltaxis gibt”, betonte Markus Gansterer vom VCÖ. Damit Gemeinden das zusätzliche Angebot finanzieren können, soll ein Teil der Einnahmen aus Verkehrsstrafen dafür zweck gewidmet werden. Die Mindeststrafe für Alkohol am Steuer beträgt bei 0,5 bis 0,79 Promille 300 Euro und es gibt eine Vormerkung im Vormerksystem.

(APA)

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