Dornbirn. Wie wichtig es ist, miteinander zu reden, stellte sich in der „Fragestunde Polizei“ heraus. Sie wurde erneut organisiert durch die Offene Jugendarbeit Dornbirn (OJAD) – der aktuellen Situation geschuldet, fand das Gespräch online statt. Stefan Schwarzmann, Kommandant der Stadtpolizei, stellte sich den Fragen, auf die junge Menschen Antworten suchen, um sich mit Verboten und Verordnungen zurechtzufinden. In der Coronazeit wissen längst nicht alle, was erlaubt ist und was nicht. Das führte bisher zu Abmahnungen, aber auch zu teilweise empfindlichen Geldstrafen.
„Uns ist es besonders wichtig, dass miteinander geredet wird, insbesondere dann, wenn es Probleme gibt“, sind sich Martin Hagen, Geschäftsführer der OJAD sowie Kommandant Stefan Schwarzmann einig. Es geht auch darum die Sichtweise beider Seiten zu verstehen und generell einen wertschätzenden, respektvollen Umgang zu pflegen. Das heißt für die Jugendlichen, Handlungen und Maßnahmen der Exekutive nachvollziehen zu können. Und mit der OJAD als Mittlerin erfuhr andererseits die Polizei, dass es anfangs infolge unzureichender Information zu Übertretungen durch Jugendliche gekommen ist.
„Auch für die Polizei war und ist die aktuelle Situation eine Herausforderung“, so Schwarzmann. Jede Lockerung bedeute eine Erleichterung. „Die Mobile Jugendarbeit, die seit Beginn der Krise in Dornbirn im Einsatz ist, erweist sich als große Unterstützung“, betont Schwarmann.
Wichtige Regeln
Es gilt nach wie vor, einen Sicherheitsabstand von mindestens einem Meter zu Personen zu halten, die nicht im gleichen Haushalt leben. Gemessen wird die Distanz von Mund zu Mund. So lautete die Information des Kommandanten der Stadtpolizei. Die Frage nach der Fahrt im PKW wurde damit beantwortet, dass sich pro Sitzreihe nur zwei Personen befinden dürfen. Für nicht im gleichen Haushalt lebende Personen gilt im Auto das Tragen einer Schutzmaske. Außerdem erfuhren die Jugendlichen, dass alle Maßnahmen für den öffentlichen Raum gelten und dort die Anzahl der sich treffenden Personen derzeit noch auf maximal zehn beschränkt ist. Die Jugendlichen wissen außerdem, dass im Rechtsstaat ein Einspruch möglich ist, wenn eine Strafe als ungerecht empfunden wird. Die Darlegung von mildernden Umständen kann im Nachhinein die Reduzierung einer hohen Strafe bewirken.
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