Im Einsatz für die jüngsten Verkehrsteilnehmer

Altersgerecht wurde 420 Kindergartenkindern vermittelt, worauf sie im Straßenverkehr achten müssen. In fünf Volksschulen war die Polizei ebenso im Dienst, um die freiwillige Radfahrprüfung abzunehmen. Rund 180 Volksschüler*innen dürfen nun selbstständig am Straßenverkehr teilnehmen.
Dürfen Kinder alleine im Straßenverkehr Radfahren? Muss in Fahrradanhängern ein Helm getragen werden? Wie wird man im Straßenverkehr gut gesehen? Mit all diesen Fragen können sich die Eltern der Bludenzer Kindergärtler nun an ihre Kinder wenden.
Diese würden ihnen antworten, dass junge Kinder ausschließlich in Begleitung auf der Straße Radfahren dürfen, Kinder nach ihrem 10. Geburtstag mit einer absolvierten Radfahrprüfung, allein im Straßenverkehr unterwegs sein können und im Radanhänger eine Helmempfehlung gilt. „Verkehrserziehung den jüngsten Verkehrsteilnehmer*innen näherzubringenm, ist eine besonders wichtige Aufgabe. Ein großes Lob gilt der Stadtpolizei Bludenz für ihr großes Engagement. Danke auch den betreuenden Pädagoginnen für die Unterstützung“, unterstrich Bürgermeister Simon Tschann die Wichtigkeit der Aktion.
Seit Beginn des Schuljahres waren Stadtpolizistinnen und Stadtpolizisten im Einsatz für die Verkehrserziehung unterwegs. Neben den städtischen Kindergärten wurden auch sechs Bludenzer Volksschulen besucht. In den Volksschulen St. Peter, Bludenz Mitte, Außerbraz, Bings, Mittelschule Bludenz und in der Lernwerkstatt Brunnenfeld hatten Kinder die Möglichkeit, die freiwillige Radfahrprüfung abzulegen. 188 Bludenzer Volksschüler*innen besuchen derzeit die 4. Klasse. An die 180 Kinder sind zur Radfahrprüfung angetreten. Nun dürfen sie auch ohne Begleitung Erwachsener am Straßenverkehr teilnehmen.
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