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Illegaler Handel mit Potenzpillen: Fünf Jahre Haft für Vorarlberger

Verursachter Schaden betrug 21 Mio. Euro - Urteil nicht rechtskräftig
Verursachter Schaden betrug 21 Mio. Euro - Urteil nicht rechtskräftig ©VN/Sohm
Feldkirch - Ein 44 Jahre alter Vorarlberger ist am Dienstag am Landesgericht Feldkirch wegen des illegalen Handels mit gefälschten Potenz- und Diätpillen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden.
Vorarlberger wartete auf Auslieferung
Vorarlberger in Uruguay verhaftet

Der Mann hatte die aus Asien importierten Medikamente im Internet an Kunden aus Österreich, der Schweiz und Deutschland verkauft. Der Schaden wurde mit 21 Mio. Euro beziffert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Für den Verkauf der gefälschten “Wundermittel” hatte der 44-Jährige eigens einen Internetshop aufgebaut, berichtete ORF Radio Vorarlberg. Vor Gericht zeigte er sich geständig, obwohl er und seine beiden Komplizen zu Beginn eigentlich überzeugt gewesen seien, nichts Illegales zu tun.

Zwei Jahre Haft in Uruguay abgesessen

Wegen der Beteiligung an den kriminellen Machenschaften des Mannes waren 2012 bereits die Eltern des Angeklagten zu Haftstrafen verurteilt worden. Der 44-Jährige wohnte zu diesem Zeitpunkt bereits seit zwei Jahren in Rumänien und setzte sich kurz darauf nach Südamerika ab, in der Annahme, dort vor einer gerichtlichen Verfolgung sicher zu sein. Zu seinem Pech stellte sich dies als Irrtum heraus. Der Angeklagte wurde 2013 in Uruguay festgenommen, wegen Geldwäsche angeklagt und zu rund zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

Die Haftstrafe saß er fast zur Gänze ab, wurde anschließend aber nach Österreich ausgeliefert. Dies schien dem 44-Jährigen mittlerweile aber nichts mehr auszumachen. Er sei froh, die Tortur überlebt zu haben, sagte er vor Gericht. Er habe seine Strafe in einem Gefängnis verbüßt, das weltweit zu den schlimmsten gehöre. Die Zellen seien völlig veraltet, dunkel und überfüllt gewesen. Außerdem habe es bestialisch gestunken. Seine Taten bereue er und wolle wieder ein normales Leben führen, beteuerte der Angeklagte.

Konten und Grundstücke beschlagnahmt

Auf die Frage, was mit dem vielen eingenommenen Geld passiert sei, konnte der 44-Jährige nicht antworten. Er wisse es selbst nicht so genau, war seine Erwiderung auf die Frage des Staatsanwaltes. Einige Konten des Mannes in Tschechien und Liechtenstein wurden jedenfalls beschlagnahmt, ebenso einige Grundstücke, die auf den Angeklagten eingetragen waren. Das Schöffengericht erachtete das Geständnis sowie die in Uruguay verbüßte Haftstrafe als strafmildernd an, die enorme Höhe des Schadens als erschwerend.

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