Illegale Haifisch-Produkte in Österreichs Restaurants: So ist die Lage im Ländle

Eine am Donnerstag veröffentlichte österreichweite VGT-Recherche zeigt: Trotz strengen Handelsverbots seit 19. April 2024, gibt es noch immer Restaurants, die Haifischflossensuppe anbieten. Der Verein gegen Tierfabriken hat Anzeige erstattet.
Bei der umfassenden Recherche des Vereins gegen Tierfabriken im Zeitraum von Juni bis August 2024 wurden über 1.070 Standorte kontrolliert. 27-mal wurden dabei Haifischflossensuppe oder Fleisch von geschützten Haiarten gefunden. Treffer gab es in fast jedem Bundesland.

So ist die Situation im Ländle
Auffallend viele Haifischflossensuppen wurden in Wien, Niederösterreich, Oberösterreich und in der Steiermark entdeckt. Leider blieben auch Burgenland, Tirol, Kärnten und Salzburg nicht frei von Hai-Produkten. Eine positive Bilanz gibt es zu Vorarlberg, denn dort wurden Haiflossensuppen nun von den Speisekarten entfernt. Auch im Onlinehandel wurde das Rechercheteam fündig: Hai-Steaks vom bedrohten Blauhai wurden angeboten.
Video: Verbotene Haifischprodukte in Österreich
"Gehören weder auf den Tisch noch auf die Speisekarte"
"Haie gehören weder auf den Tisch noch auf die Speisekarte", erklärt die Vorarlberger VGT-Campaignerin Sandy P. Peng. "Durch Überfischung und Bejagung sind Haie akut gefährdet und in den vergangenen 50 Jahren ist der weltweite Bestand um mehr als 70 Prozent zurückgegangen. Dabei spielen Haie eine sehr wichtige Funktion im marinen Ökosystem."

Neue Verordnung schützt bedrohte Haie
Die gelisteten Haiarten haben in Österreich seit dem 19. April 2024 denselben Schutzstatus wie andere stark gefährdete Tierarten. Grund dafür ist die neue Artenhandelsergänzungsverordnung, die strengere nationale Maßnahmen zum Schutz bedrohter Haiarten beinhaltet. Diese umfasst nicht nur Einschränkungen beim Import und der Verarbeitung von Haifischfleisch, sondern macht auch den Import von Haizähnen und ähnlichen Souvenirs strafbar. Zu den geschützten Arten zählen: Requiemhaie (einschließlich Riff-, Blau- und Bullenhaie), Makohaie, Walhaie und Weiße Haie. Ausnahmen in Sonderfällen bedürfen individueller behördlicher Einfuhrgenehmigungen. Verstöße gegen diese Artenschutzbestimmungen können mit Geldstrafen von bis zu 40.000 Euro geahndet werden und Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren nach sich ziehen.

Immer noch große Mengen an Haiprodukten
Die Gesamtmenge aller importierten Haiprodukte betrug 2020 bis 2023 10,5 Tonnen, wie der VGT verdeutlicht. Hauptsächlich wurden Haifilets importiert (frisch, gekühlt oder gefroren) doch auch andere Haiprodukte wurden nach Österreich eingeführt. Im Jahr 2023 wurden sogar haltbar gemachte Haifischflossen von Deutschland nach Österreich gebracht, wie die Tierschützer zu verstehen geben.
Auch Schillerlocken wurden bei den aktuellen Recherchen gefunden. Hierbei handelt es sich um gehäutete und geräucherte Bauchlappen des Dornhais, der noch nicht in die EU-Artenschutz-Verordnung aufgenommen wurde. Umweltschutzorganisationen wie zum Beispiel der WWF warnen seit Jahren vor der Bedrohung des Dornhais durch Überfischung. Dornhaie erreichen ihre Geschlechtsreife erst im Alter von etwa 15 bis 20 Jahren und haben eine niedrige Fortpflanzungsrate. Diese Faktoren machen die Bestände besonders anfällig.

Österreich als internationales Vorbild
Durch die neue Verordnung übernimmt Österreich laut dem VGT eine internationale Vorbildrolle im Schutz von Meeren und Haien. Die Tierschützer hoffen darauf, dass weitere europäische Länder diesem Vorbild folgen und ebenfalls nachhaltige Maßnahmen ergreifen. Internationale Zusammenarbeit und strengere Handelsbeschränkungen sind laut ihnen entscheidend, um den Schutz dieser bedrohten Tiergruppe zu gewährleisten.
Haie sind Spitzenprädatoren, regulieren die Populationen in den Meeren, sorgen für ein gesundes Gleichgewicht und spielen außerdem eine wichtige Rolle bei der Produktion von Sauerstoff. Arten- und Meeresschutzorganisationen wie Sharkproject International weisen seit Jahren auf den dringenden Handlungsbedarf zum Schutz der Haie hin. Die aktuelle VGT-Recherche zeigt, dass es in der Umsetzung des wichtigen Importverbots dringende Vollzugsmaßnahmen braucht. Positiv zu bemerken ist laut den Tierschützern, dass während der Recherche einige der betroffenen Restaurants die Haifischflossensuppe bei erneuter Kontrolle nicht mehr auf der Speisekarte hatten.
(VOL.AT)
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