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Illegal oder Grauzone? - Gasthaus am Hohenemser Schwefelberg sorgt für Erstaunen

Die Buschenschank am Emser Schwefelberg dürfte es dort eigentlich gar nicht geben.
Die Buschenschank am Emser Schwefelberg dürfte es dort eigentlich gar nicht geben. ©APA (Themenbild)
Hohenems. De facto wird die sogenannte "Buschenschank" seit Jahren mit Wissen der Stadtobersten widerrechtlich betrieben. Hohenems hat das Grundstück jetzt gekauft und will die Situation rechtlich bereinigen, dafür ist allerdings eine Umwidmung notwendig.

Wer die strengen und von vielen Behörden sehr genau genommenen Bau-, Gewerbeordnungs- und Flächenwidmungsvorschriften in Vorarlberg kennt, der wundert sich, wie so etwas im Ländle überhaupt möglich ist: In Hohenems gibt es oberhalb der Otten Gravour am Berghang den sogenannten “Schwefelberg” kurz vor der Parzelle Boden.

Dort befindet sich seit vielen Jahren eine in der Stadt wohlbekannte sogenannte “Buschenschank”, die an bestimmten Tagen in der Woche unzählige Besucher anlockt, die sich in dem dortigen Naherholungsgebiet tummeln. Diese Buschenschank ist jedoch nicht wirklich eine klassische Buschenschank, sondern gemessen an den Besucherzahlen und dem Getränke- und Speisenangebot eigentlich ein landläufiges Ausflugsgasthaus.

Recherchen der Wirtschaftspresseagentur haben jetzt ergeben, dass dieser Gastronomiestandort in vielen Bereichen de facto illegal ist und dass dieser Umstand auch den Stadtobersten seit vielen Jahren bekannt ist.

Grundstück für Landwirtschaft gewidmet

Denn das Quasi-Gasthaus am Schwefelberg befindet sich auf einem als Freifläche Landwirtschaft gewidmeten Grundstück. Wie aus dem Vorarlberg-Atlas (VOGIS) hervorgeht, gibt es dort oben keine gesonderte Widmung für eine anderwärtige Verwendung. Rein rechtlich gesehen ist eine Buschenschank nicht als Nebengewerbe in der Land- und Forstwirtschaft vorgesehen.

Gemäß Vorarlberger Raumplanungsgesetz bedarf auch eine Buschenschank einer Sondergebietswidmung. Auf einer Freifläche Landwirtschaft ist sie nicht zulässig.

Dazu kommt, dass das Angebot einer Buschenschank sehr genau definiert ist und sich auf selbsterzeugte Produkte und kalte Speisen aus der Region sowie wenige Getränke beschränkt. Besucher des “Schwefelberg” berichten unterdessen von einem deutlich breiteren Angebot beinahe wie in einem gewöhnlichen Gasthaus.

Umbauten ohne Baugenehmigung

Dazu kommt, dass an dem die Buschenschank beherbergenden Gebäude am Schwefelberg vor Jahren auch bauliche Veränderungen vorgenommen wurden, ohne dass ein Bauantrag eingereicht wurde. Es gibt also keine baurechtliche Genehmigung für die Umbauten gemäß Baugesetz.

Der Stadt war auch dieser Umstand bekannt, denn vor etwa neun Jahren hat es nach vorliegenden Informationen eine diesbezügliche Verfahrensanordnung der Stadt Hohenems gegeben. In all den Jahren blieb das Quasi-Gasthaus jedoch geöffnet, ohne korrekte Widmung der Flächen und ohne Baugenehmigung für die Umbauten. Einen Anschluss an die Kanalisation gibt es ohnehin nicht.

Bürgermeister Amann ortet “rechtliche Grauzone”

Der Hohenemser Bürgermeister Richard Amann erklärte auf Anfrage, dass die Situation am Schwefelberg bisher “tatsächlich in einer rechtlichen Grauzone beziehungsweise halb-legal” sei. Das Wort “illegal” wollte er so nicht stehen lassen. Er bestätigte die fehlende Widmung der Flächen und dass die baulichen Maßnahmen der bisherigen Besitzer baurechtlich nicht vollumfänglich korrekt angemeldet wurden.

Diese Baumaßnahmen seien allerdings bereits Jahre her, alle weiteren Maßnahmen habe die Stadt untersagt. Gesperrt habe man den Betrieb seither allerdings nicht, trotz der bekannten rechtlichen Miss-Stände.

Areal gekauft: Stadt will Situation bereinigen

Doch die Situation am Schwefelberg werde sich jetzt ohnehin grundlegend ändern, so Amann. Denn die Stadt Hohenems habe vor wenigen Wochen das dortige Gebäude samt umgebendem Grundstück im Ausmaß von nahezu 30.000 Quadratmeter vom Vorbesitzer gekauft, da es dieser aus unterschiedlichen Gründen verkaufen musste.

“Wir wollten damit verhindern, dass dieses Naherholungsgebiet mit ausgezeichneter Aussicht in private Hände kommt. Denn dann wäre früher oder später der Bebauungsdruck sehr stark geworden. Niemand kauft so ein Grundstück mit der Absicht, eine Landwirtschaft zu betreiben”, so Amann. Mit diesem Schritt habe man Grundstücksspekulationen verhindert, die Gegend bleibe auch weiterhin öffentlich ohne Einschränkung zugänglich.

Ehemaliger Schwefelberg-Mitarbeiter soll Betrieb führen

Zudem habe man auch einen Plan, wie es mit den nunmehr erworbenen Flächen am Schwefelberg weitergehen soll. Die land- und forstwirtschaftlichen Grundstücksflächen rund um das Gebäude wolle man in einer Kooperation mit der Landwirtschaftsschule bewirtschaften. Man werde dort zudem bestimmte Angebote für Kinder und Familien anbieten, wie etwa einen Streichelzoo.

Für das Gebäude-Grundstück selbst habe man einen Baurechtsvertrag mit Dietmar Madlener abgeschlossen, der schon bisher beim früheren Besitzer des Schwefelbergs im Gastrobereich mitgearbeitet habe. Er werde das Gebäude im Bestand um- und ausbauen beziehungsweise so sanieren, dass es als Ausflugsgasthaus genutzt werden kann.

Derzeit laufe das baurechtliche Verfahren. Zudem werde das Haus an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. “Wir wollen den Gastrobetrieb am Schwefelberg in einen rechtlich ordnungsgemäßen Zustand bringen”, so der Bürgermeister.

Land muss Umwidmung zustimmen

Doch dafür benötigt Hohenems auch noch die Zustimmung des Landes Vorarlberg. Denn das Gebäude-Grundstück muss vor den Umbaumaßnahmen oder einer Eröffnung des Ausflugsgasthauses eine andere Widmung bekommen, denn mit Freifläche Landwirtschaft-Widmung ist kein Ausflugsgasthaus möglich.

“Wir wollen nur für das Gebäude eine Sondergebiet-Widmung, die allein den Betrieb eines Ausflugsgasthauses ermöglicht, nicht jedoch einen ständigen Wohnsitz”, so Amann. So wolle man verhindern, dass am Schwefelberg früher oder später jemand seinen Hauptwohnsitz begründen könne. Grünes Licht für solche Umwidmungen muss schlussendlich jedoch immer das Land geben. (wpa/gübi)

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