Ihr Anspruch bei Streiks und Verspätungen im Luftverkehr

Darum geht's:
- Passagiere haben umfangreiche Rechte bei Flugverspätungen, Annullierungen und Streiks.
- Eigenständige Umbuchungen können zu finanziellen Einbußen führen.
- Bei Verspätungen haben Passagiere Anspruch auf Betreuungsleistungen und bei Annullierungen Ausgleichszahlungen.
Die Freude auf den wohlverdienten Urlaub kann schnell getrübt werden, wenn man unvermittelt am Flughafen feststeckt, weil der Flug Verspätung hat oder gar annulliert wurde. Streiks im Luftverkehr führen immer wieder zu solchen Situationen. Doch Passagiere sind nicht schutzlos gestellt. ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner erzählt, dass die EU-Fluggastrechteverordnung umfangreiche Rechte zusichert.
Voreilige Umbuchungen vermeiden
Reisende, die aus Sorge vor Ausfällen eigenständig Alternativen zu ihrem ursprünglichen Flug suchen, etwa durch die Buchung eines anderen Fluges oder die Wahl alternativer Verkehrsmittel wie der Bahn, könnten finanzielle Einbußen erleiden, falls der ursprüngliche Flug doch durchgeführt wird. Verena Pronebner empfiehlt daher, sich eng mit der betreffenden Airline abzustimmen, um über sie eine offizielle Umbuchung zu veranlassen und zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Betreuungsleistungen bei Verspätungen
Laut ÖAMTC haben Passagiere, unabhängig vom Grund der Verspätung, Anspruch auf Betreuungsleistungen. Diese umfassen Snacks, Erfrischungen sowie Möglichkeiten, zu telefonieren oder E-Mails zu versenden, wenn sich der Abflug:

- bei Flügen bis 1.500 km um zwei Stunden verzögert.
- bei Flügen von 1.500 km bis 3.500 km um drei Stunden verzögert.
- bei Flügen über 3.500 km um vier Stunden verzögert.
Sollte sich die Verspätung so weit erstrecken, dass eine Übernachtung notwendig wird, sind Fluglinien verpflichtet, Unterkunft und Transfer zu organisieren und zu bezahlen.
Ansprüche bei Annullierungen und langen Verspätungen
Wird ein Flug annulliert oder kommt es zu einer Ankunftsverspätung von mehr als drei Stunden, stehen Passagieren Ausgleichszahlungen zu. Diese richten sich nach der Flugdistanz und variieren zwischen 250 Euro und 600 Euro. Unter bestimmten Bedingungen kann die Fluggesellschaft diese Zahlungen halbieren, etwa wenn ein Alternativflug angeboten wird, der die Passagiere zeitnah an ihr Ziel bringt.

- Bis 1.500 km: 250 Euro.
- 1.500 bis 3.500 km: 400 Euro.
- Über 3.500 km: 600 Euro.
Rechte bei Streiks
Sollten Flüge aufgrund von Streikmaßnahmen ausfallen, steht den betroffenen Passagieren eine vollständige Erstattung des Ticketpreises zu, inklusive aller darauf entfallenden Steuern und Gebühren. Zudem haben sie das Recht auf eine kostenfreie Umbuchung auf einen alternativen Flug. Fluggesellschaften sind darüber hinaus verpflichtet, bei Bedarf eine Beförderung mit anderen Verkehrsmitteln zu ermöglichen, ohne dass für die Reisenden zusätzliche Kosten anfallen.

Außergewöhnliche Umstände als Ausnahme
Keine Ausgleichszahlungen leisten müssen Fluggesellschaften, wenn sie nachweisen können, dass die Verspätung oder Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, wie etwa schlechte Wetterverhältnisse oder Sicherheitsrisiken. Technische Defekte zählen in der Regel nicht dazu.
Umgang mit Pauschalreisen
Bei Pauschalreisen gelten dieselben Rechte. Zudem können Reisende bei erheblichen Verspätungen eine Minderung des Reisepreises verlangen. Sollte sich die Verspätung bereits beim Hinflug ergeben, kann unter Umständen der Reisevertrag gekündigt werden.
Durchsetzung der Rechte
Reisende sollten ihre Ansprüche direkt beim Beförderer geltend machen. Die ÖAMTC-Juristen unterstützen Mitglieder bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Darüber hinaus bietet die staatliche Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte Unterstützung an.
(VOL.AT)
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