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„Ich bin der Polizeichef“: Bedingte Unterbringung

Der Schöffensenat folgte den Empfehlungen des psychiatrischen Sachverständigen.
Der Schöffensenat folgte den Empfehlungen des psychiatrischen Sachverständigen. ©VOL.AT/ Hartinger (Themenbild)
Feldkirch, Lustenau - 60-Jähriger muss nicht in Psychiatrie-Haft, wenn er seine Medikamente nimmt.

Eine Schere hat der 60-Jährige nach Ansicht des Landesgerichts am 19. November 2011 in Lustenau auf der Straße einem 23-Jährigen ohne ersichtlichen Grund an den Hals gehalten und ihn so gefährlich bedroht. Der Mann wurde dafür am Mittwoch bedingt in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Lustenauer wird damit dann nicht in einem psychiatrischen Gefängnis untergebracht, wenn er sich an die Weisungen des Gerichts hält. Der Pensionist muss unter regelmäßiger ärztlicher Aufsicht seine Medikamente einnehmen und sich psychosozial von einer Suchtstelle betreuen lassen.

Der Schöffensenat folgte damit den Empfehlungen des psychiatrischen Sachverständigen. Reinhard Haller, seit gestern 62 Jahre alt, bescheinigte dem Betroffenen zur Tatzeit Zurechnungsunfähigkeit und damit Schuldunfähigkeit. Der an einer Persönlichkeitsstörung leidende, aufbrausend-aggressive Depressive sei vielleicht wegen Cannabis oder wegen seiner Alkoholisierung psychotisch und damit vorübergehend geisteskrank geworden. Ihm wurde am Vorfallstag Cannabiskonsum nachgewiesen. Der 60-Jährige behauptet, noch nie Cannabis zu sich genommen zu haben. Vom Alkohol ist der Österreicher türkischer Herkunft entwöhnt.

Im Landeskrankenhaus Rankweil musste der Patient bei seiner damaligen Zwangseinweisung wegen seiner Renitenz mit einem Gurt festgebunden werden. „Ich bin der Polizeichef”, behauptete der damals geistig verwirrte Mann. Beim Vorfall selbst habe sich der Fremde vor der Attacke benommen, als ob er ein Security auf Streifengang sei, sagte das 23-jährige Opfer.

Optimal auf Medikamente eingestellt, machte der von Martina Jäger verteidigte Betroffene gestern auf das Gericht einen guten Eindruck. Die bedingte Einweisung sei „keine Strafe”, sagte Richter Richard Gschwenter, sondern eine Vorsichtsmaßnahme „zu Ihrem Wohl”.

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