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Ibiza-Video: Strafrechtliche Relevanz wird geprüft

Die Oberstaatsanwaltschaft wird das Video und alle weiteren verfügbaren Informationen prüfen.
Die Oberstaatsanwaltschaft wird das Video und alle weiteren verfügbaren Informationen prüfen. ©APA/Hans Punz
Die Oberstaatsanwaltschaft Wien prüft derzeit die mögliche strafrechtliche Relevanz der Ibiza-Videos. Die WKStA wurde beauftragt, sämtliche verfügbaren Informationen zusammenzutragen.

Die OStA sei am Wochenende zum Ergebnis gekommen, “dass auf Basis der kolportierten Inhalte des Videos das Vorliegen eines Anfangsverdachts nicht abschließend beurteilt werden kann”, hieß es auf Anfrage der APA am Montag.

“Aus diesem Grund wurde die WKStA damit beauftragt, sämtliche verfügbare Informationen zusammenzutragen und auf dieser Basis den Anfangsverdacht zu überprüfen.” Die “Süddeutsche Zeitung” und der “Spiegel”, denen das gesamte mehrstündige Ibiza-Video zugespielt wurde, haben bereits mitgeteilt, dass sie das gesamte Videomaterial den Behörden nicht zur Verfügung stellen werden.

Bundeskanzler Kurz kündigte strafrechtliche Konsequenzen an

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hatte am Sonntag strafrechtliche Konsequenzen für den zurückgetreten FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache nicht ausgeschlossen. “Die Ermittlungen werden zeigen, was jetzt passiert. Aber, was er in diesem Video sonst sagt, ist ein großer Skandal, bedeutet das Ende von seiner politischen Tätigkeit und vermutlich auch strafrechtliche Konsequenzen”, sagte Kurz. “Was wir auf diesem Video sehen, ist erschütternd: Es geht um Machtmissbrauch, und das ist schwerwiegend und problematisch. Es geht um offene Angebote der Korruption. Und Attacken gegen die freie Presse.”

Zahlreiche Anzeigen

In der Causa Ibiza-Video gibt es bereits zahlreiche Anzeigen. Das teilte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft der APA Montagabend mit. Die WKStA betonte, dass sie an einer vollumfänglichen strafrechtlichen Aufklärung des Sachverhaltes interessiert sei und unter anderem eine Vielzahl an eingelangten Anzeigen im Zusammenhang mit dem Video prüfe.Es handle sich um ein berichtspflichtiges Verfahren, so dass die WKStA auf Weisung der OStA Wien vom 18. Mai 2019 zunächst Erkundigungen zur Prüfung des Anfangsverdachts zu führen gehabt habe. Derzeit prüfe man “umfassend das Vorliegen eines Anfangsverdachtes”.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt würden darüber hinaus keine weiteren Details zum Verfahren sowie Namen von Verfahrensbeteiligten bekannt gegeben, hieß es in der Stellungnahme

(APA/Red)

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