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IBAN-Namensabgleich: Keine Einschränkungen bei Spenden zu befürchten

Spendenüberweisungen per Erlagschein werden weiterhin möglich sein.
Spendenüberweisungen per Erlagschein werden weiterhin möglich sein. ©APA16353490-2 - 08012014 - WIEN - …STERREICH: ZU APA-TEXT WI - THEMENBILD: Illustration zum Thema IBAN / BIC aufgenommen am Mittwoch, 8. JŠnner 2014. Ab 1. Februar 2014 muss fŸr alle †berweisungen und Lastschriften in …sterreich die internationale Kontonummer IBAN (International Bank Account Number) verwendet werden. Sie ersetzt die bisherige Bankleitzahl und Kontonummer. Bei grenzŸberschreitenden Transaktionen innerhalb der EU muss noch bis 1. Februar 2016 zusŠtzlich zur IBAN die internationale Bankleitzahl BIC (Business Identifier Code) angegeben werden. APA-FOTO: HELMUT FOHRINGER
In Anbetracht des IBAN-Namensabgleichs, der ab morgen in Österreich eingeführt wird, hat sich besonders bei Spendenwilligen die Sorge breitgemacht, ob es künftig zu Problemen bei Überweisungen kommen wird. Der Fundraising Verband Austria kann jedoch Entwarnung geben.
Neue Regelungen für Überweisungen

Beim Spenden greifen die Menschen in Österreich traditionell gerne zum Erlagschein. Laut Umfragen gibt jeder dritte Spendende an, per Erlagschein zu spenden. Seit einigen Wochen macht sich unter Spendenden jedoch zunehmend Verunsicherung rund um die Frage breit, ob Spenden per Erlagschein künftig noch möglich sind. Hintergrund ist die Einführung des sogenannten IBAN-Namensabgleichs per 9. Oktober 2025.

Sorge um IBAN-Namensabgleich ab 9. Oktober

Der IBAN-Namensabgleich wird EU-weit eingeführt und soll Konsument:innen besser vor einem möglichen Überweisungsbetrug schützen. Er betrifft alle SEPA-Überweisungen - egal ob online, per App oder am Schalter. "Der Fundraising Verband Austria stellt klar: Spenden per Erlagschein bleiben selbstverständlich weiterhin möglich. Der neue IBAN-Namensabgleich dient lediglich dem Schutz vor Fehlüberweisungen und Betrugsfällen" , betont Ruth Williams , Geschäftsführerin Fundraising Verband Austria.

Komplikationen bei Spenden sind unwahrscheinlich

Überprüft wird beim Abgleich, ob der eingegebene Empfängername mit der IBAN übereinstimmt. Sollten Name und IBAN nicht exakt übereinstimmen (z. B. wegen Abkürzungen oder alternativer Schreibweisen), kann es künftig zu einer Warnung kommen - die Überweisung ist dadurch aber nicht automatisch blockiert und kann nach Wunsch dennoch durchgeführt werden. Gemeinnützige Organisationen achten im Hinblick auf die am 9. Oktober startende Sicherheitsmaßnahme längst darauf, dass ihre Kontobezeichnungen einheitlich und klar nachvollziehbar sind. Sollte der Abgleich dennoch negativ ausfallen, empfiehlt der Fundraising Verband Austria Spendern im ersten Schritt direkt mit der Spendenorganisation Kontakt aufzunehmen und die Korrektheit des Erlagscheins abzuklären.

(Red)

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