Hydro Extrusion und Alpla: Land bewilligt Betriebserweiterungen

“Beiden Vorhaben sind umfassende und sorgfältige Prüfungen vorausgegangen. Entsprechend den rechtlichen Vorgaben wurden verschiedenste Sachverständige konsultiert und das öffentliche Auflageverfahren durchgeführt”, erläutert der Landesstatthalter. Die Landesregierung hat die Flächenherausnahme in Nenzing einstimmig bewilligt, bei der Flächenherausnahme in Fußach mehrheitlich.
In Fußach geht es um eine Herausnahme von rund 3,8 Hektar aus der Landesgrünzone sowie aus der Blauzone. Aufgrund der Größe der Fläche und um die möglichen Umweltauswirkungen abzuklären, wurde eine strategische Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt. Als Ausgleich für den landschaftlichen Eingriff hat die Gemeinde Fußach eine qualitative Kompensation zugesichert, indem Flächenbereiche der Lehmgrubenseen durch die Verordnung eines “örtlichen Schutzgebietes” aufgewertet werden sollen. Eine quantitative Kompensation ist in Fußach kaum möglich, denn die überdurchschnittlich großen Grünzonenflächen in Fußach grenzen an vielen Seiten bereits unmittelbar an den bestehenden Siedlungsraum an.
“Ausbau ist notwendig”
Die Firma ALPLA mit Unternehmenszentrale in Hard hat sich als heimischer Familienbetrieb zu einem weltweit präsenten Flaggschiff der Vorarlberger Wirtschaft entwickelt. Das Unternehmen unterhält 178 Niederlassungen in 46 Ländern. “Ein Ausbau des ALPLA-Produktionswerkes in Fußach ist notwendig, um die Verankerung des Unternehmens am heimatlichen Standort, aber auch seine internationale Konkurrenzfähigkeit zu festigen”, erläutert Rüdisser.
In Nenzing sollen für das Erweiterungsvorhaben der Firma Hydro Extrusion ca. 8.900 Quadratmeter (0,89 Hektar) aus der Grünzone herausgenommen werden. Dafür schlägt die Gemeinde zur Kompensation die Einbeziehung anderer Grundstücke vor, die zusammen eine Fläche von über 9.700 Quadratmeter haben. Die Herausnahme aus der Landesgrünzone kann damit kompensiert werden.
Empfehlung des Raumplanungsbeirats
Der Raumplanungsbeirat, der die Landesregierung in raumplanerischen Belangen berät, hat sich vor wenigen Tagen mit den beiden Vorhaben befasst und die Herausnahmen diskutiert. Vor dem Hintergrund, dass es sich in beiden Fällen um Erweiterungen von Betrieben an bestehenden Standorten im unmittelbaren Anschluss an die Grünzone handelt, wurden die Herausnahmen von den Mitgliedern des Raumplanungsbeirates in den abschließenden Abstimmungen mehrheitlich befürwortet.
(VLK)
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