Hundeattacke in OÖ - Staatsanwaltschaft stellte Verfahren ein

Auf APA-Nachfrage erklärte Sprecherin Silke Enzlmüller die Entscheidung damit, dass das Opfer keine Verletzung von mehr als 14-tägiger Dauer erlitten habe. Der Wolfshund hatte den Chihuahua der Zehnjährigen totgebissen und das Mädchen am Finger verletzt.
Mädchen und Hund in OÖ gebissen
Ausgebrochen war der Tschechoslowakische Wolfshund am Tag des Vorfalls aus dem nicht eingezäunten Areal des Nachbarn, an dessen Grundstück die Zehnjährige mit dem Chihuahua und einer Freundin bei einem Spaziergang vorbeiging. Mit mehreren Bissen tötete der Wolfshund den Chihuahua und biss der Zehnjährigen in den Ringfinger, als sie versuchte, ihren Hund zu schützen.
Das Mädchen musste anschließend ins Krankenhaus und hatte laut Enzlmüller etwa eine Woche lang Schmerzen. Gegen den 33-jährigen Besitzer des Wolfshunds und dessen 66-jährigen Vater, der auf das Tier aufgepasst hatte, wurde wegen des Verdachts auf fahrlässige Körperverletzung ermittelt. Weil keine Indizien auf grobe Fahrlässigkeit vorlagen, reichte die Schwere der Verletzung, die die Zehnjährige davongetragen hatte, nicht für eine Verurteilung aus. Voraussetzung für eine Fortsetzung des Verfahrens wären körperliche Beschwerden von mindestens 14-tägiger Dauer gewesen.
(APA/Red)
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