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Hütchenspieler zockte Touristen in Wien ab: Haftstrafe

Das Urteil ist nicht recktskräftig.
Das Urteil ist nicht recktskräftig. ©Canva (Sujet)
Weil er im vergangenen Jahr in der Wiener Innenstadt mehrmals von Polizisten beim Hütchenspielen erwischt wurde, musste sich ein 35-Jähriger nun vor Gericht verantworten.

Vier Mal ist ein 35-jähriger Mann aus der Slowakei im vergangenen Frühjahr in der Wiener Innenstadt von Polizeibeamten beim Hütchenspielen erwischt worden.

Am Mittwoch legte der Mann, der in Tschechien wegen verbotenen Glücksspiels bereits eine Bewährungsstrafe von zweieinhalb Jahren ausgefasst hat, am Landesgericht ein Geständnis ab. Er betonte, er sei "nicht die Hauptperson, die mit Teppich und Hütchen herumtut" gewesen. Am Ende kassierte er acht Monate bedingt.

Polizei ertappte Hütchenspieler-Bande mehrmals in Wiener Innenstadt

Der Mann sei "Teil einer hochgradig professionell agierenden Gruppe", die zwischen Mitte Mai und Mitte Juni 2022 am Kohlmarkt und auf der Kärntner Straße mehrmals von Polizeistreifen an der weiteren Ausübung ihres auf Schwindel und Täuschung beruhenden Gewerbes gehindert wurde, hielt Richterin Christina Salzborn in der Urteilsbegründung fest. "Am nächsten Tag waren sie dann wo anders", hatte ein Polizist zuvor als Zeuge geschildert. Zwei Mittäter des Angeklagten sind vor einigen Wochen separat abgeurteilt worden.

35-Jähriger bekannte sich vor Gericht schuldig

Der 35-Jährige behauptete in seiner Einvernahme, er lebe eigentlich in Berlin, verdiene auf Baustellen ganz gut und komme alle zwei Wochen nach Wien. Dort fungiere er als "Steher" oder "Animateur", sei aber nie der eigentliche Spieler, der Touristen und leichtgläubigen Einheimischen das Geld aus der Tasche ziehe. Pro Schicht habe er 50 Euro bekommen, 15 bis 20 Mal sei er insgesamt in der Gruppierung tätig gewesen.

"Ich bekenne mich schuldig, möchte aber wissen, ob das Wiener Veranstaltungsgesetz ein Strafgesetz ist. Ich bin davon ausgegangen, dass das Hütchenspielen nur eine Verwaltungsübertretung ist", legte der 35-Jährige dar. Es handle sich um eine nach dem Strafgesetzbuch strafbare Handlung, belehrte ihn Richterin Christina Salzborn.

Beschuldigter kündigte nach Urteil Berufung an

"Ist das schon lange so?", warf der Mann darauf ein, "weil die anderen spielen seit vielen Jahren und betreiben das bis heute dort!" - "Es wird auch ständig mit Drogen gehandelt. Trotzdem ist das nicht legal", nahm ihm Salzborn den Wind aus den Segeln. "Es tut mir leid. Wenn ich gewusst hätte, dass es was Ernsthaftes ist, hätte ich das nicht gemacht", bemerkte der Mann daraufhin, der von sämtlichen als Zeugen geladenen Polizistinnen und Polizisten mit einer Ausnahme wiedererkannt wurde. Er selbst wurde wiederum von einem Beamten mit Vornamen nachgerade herzlich begrüßt - ein Beleg, dass man einander recht gut kennt.

Mit der Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Glücksspiel und der über ihn verhängten Bewährungsstrafe war der 35-Jährige dann aber doch nicht einverstanden. Er kündigte volle Berufung an. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(APA/Red)

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