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"Hätten von Verlusten wissen wollen"

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Der BAWAG-Aufsichtsrat hätte von den großen Verlusten durch die Geschäfte von Wolfgang Flöttl informiert werden sollen.

Das war der Tenor der Zeugenaussagen von zwei langjährigen BAWAG-Aufsichtsräten. „Eigentlich wäre es die Verpflichtung gewesen zu wissen, wie es mit dem Haus steht“, sagte BAWAG-Betriebsrätin und Aufsichtsrätin Brigitte Jakubovits heute Donnerstag als Zeugin vor dem Schöffengericht. Tatsächlich wusste aber nur Aufsichtsratspräsident Günter Weninger – heute einer der neun Angeklagten – von den Verlusten mit Flöttl, das Gremium wurde nicht informiert.

Jakubovits betonte weiters, der Betriebsrat sei im Jahr 2000 gegen die vorzeitige Pensionsabfindung für den damaligen BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner gewesen. Sie habe aber damals sicher nicht die Sitzung während dieses Tagesordnungspunktes verlassen. Jakubovits bezweifelte, dass es überhaupt zu einem formellen Beschluss über die Pensionsabfindung Elsners gekommen sei, worauf Günter Weninger, damals Aufsichtsratspräsident, widersprach. Der Aufsichtsrat hatte – in Unkenntnis von den großen Verlusten – Elsner eine vorzeitige Pensionsabfindung genehmigt, Elsner erhielt als Abfindung seiner Pensionsansprüche 6,82 Mio. Euro.

Weder 1998 noch später sei der Aufsichtsrat über die Verluste informiert worden, im Dezember 1998 sei im Aufsichtsrat von der Einstellung der Sondergeschäfte mit Flöttl berichtet worden, berichtete Josef Cerny, pensionierter Direktor der Arbeiterkammer (AK) Wien und bis April 2001 im BAWAG-Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat wäre aber sicher gerne von dieser „wichtigen Angelegenheit“ informiert worden.

Hätte der Aufsichtsrat von den Geschäften gewusst, so hätte er sicher vom Vorstand Aufklärung verlangt, betonte Cerny. Er persönlich hätte für die sofortige Einstellung der Geschäfte mit Flöttl plädiert, für die Abdeckung der Verluste aus den Sicherheiten und wenn nötig für einen Neuanfang: Wenn der Vorstand nicht bereit gewesen wäre, diese Geschäfte einzustellen und die Sicherheiten zu realisieren, wäre wahrscheinlich ein anderer Vorstand einzuberufen gewesen, führte Cerny aus.

Bei der Wiederaufnahme der Karibik-Geschäfte 1995 fragte Cerny bei einer fraktionellen Aufsichtsrats-Vorbesprechung im ÖGB nach den Sicherheiten, dabei sei ihm von einer persönlichen Haftung Flöttls mit seinem Vermögen berichtet worden. Diese Aussage des Zeugen führte bei Richterin Claudia Bandion-Ortner zu einigem Erstaunen, da Flöttl laut den Verträgen nicht persönlich haftet. Bei der Aufsichtsratssitzung zur Wiederaufnahme der Geschäfte war Cerny entschuldigt. Dass es bei den Geschäften ein Risiko gab, sei ihm durchaus bewusst gewesen, da es ertragreiche Geschäfte waren, und ohne Risiko gebe es keinen Ertrag. Die Geschäfte seien aber als gut gesichert dargestellt worden.

„Was ist eigentlich schiefgelaufen?“, wollte die Richterin auch von Cerny wissen. Hauptgrund sei die unvollständige Information des Aufsichtsrats, meinte der frühere AK-Wien-Chef, der Vorstand hätte für die Sicherheiten der Geschäfte und für regelmäßige Kontrollen sorgen müssen. Auch der Aufsichtsrat hätte sich mehr kümmern müssen, wenn er gewusst hätte um welche Geschäfte es gegangen sei. Mit Verlusten habe er nicht gerechnet, sondern sei davon ausgegangen, dass Flöttl mit dem Geld so gestioniere, dass er die Kredite an die BAWAG zurückzahle.

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