Der damalige Aufsichtsratspräsident Günter Weninger habe darüber nicht alleine entscheiden wollen, sondern den Aufsichtsrat dazu befragt, erläuterte der frühere BAWAG-Aufsichtsrat Erich Foglar im Zeugenstand. Wenn er damals von den 1,44 Mrd. Euro Verlust der Bank durch die Flöttl-Geschäfte gewusst hätte, so hätte er sicher nicht der Abfindung Elsners zugestimmt, unterstrich Foglar heute.
Mit dem heutigen Wissensstand würde ich zu vielem Nein sagen, auch zu der Abfindung, meinte Foglar. Gegen die Zahlung von 6,82 Mio. Euro ließ sich Elsner die Anwartschaftsrechte auf eine betriebsinterne Pension ablösen. Im Aufsichtsrat sei die Abfindung als Vorteil für die Bank dargestellt worden, weil damit auch der Anspruch der Ehegattin von Elsner abgegolten werde. Über die Berechnungsbasis sei in der Sitzung nicht gesprochen worden, erläuterte Foglar.
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