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Homophober Wiener nach Drohung mit Küchenmesser verurteilt

Ein 64-jähriger Wiener wurde nach homophober Gewaltandrohung verurteilt.
Ein 64-jähriger Wiener wurde nach homophober Gewaltandrohung verurteilt. ©APA/GEORG HOCHMUTH (Symbolbild)
Ein 64-jähriger Mann wurde am Wiener Landesgericht verurteilt, nachdem er einem Nachbarn mit homophober Gewalt drohte, was beim Nachbarn zu schweren psychischen Problemen führte. Wegen gefährlicher Drohung und Beleidigung erhielt er eine fünfmonatige Haftstrafe, die aufgrund seiner bisherigen Unbescholtenheit unter einer dreijährigen Bewährungsfrist bedingt ausgesetzt wurde.
Starker Anstieg bei erfassten "Hate Crimes"
Hassverbrechen gegen LGBTIQ+-Community nehmen zu

Das Gericht beschlagnahmte das Messer. Der Richter verordnete ihm neben der Bewährungsstrafe auch die Zahlung eines symbolischen Schmerzensgeldes von 200 Euro an das Opfer, was den 64-Jährigen erzürnte. "Bitte was? I hob Mindestsicherung, i kann mir das net leisten", protestierte er. Zuvor hatte er jedoch von einem mehrmonatigen Aufenthalt in Brasilien berichtet. Da der Angeklagte keinen Anwalt hatte, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Homophober Wiener terrorisiert Betroffenen schon länger

Der Betroffene - ein 58 Jahre alter schwuler Mann - lebt in einem Gemeindebau-Anlage in Favoriten und macht dort aus seiner sexuellen Orientierung kein Geheimnis. Der Angeklagte dürfte damit gröbere Probleme haben. Er sei zuletzt nur mehr geduckt an dessen im Erdgeschoß gelegener Wohnung vorbeigegangen, um von diesem nicht gesehen und beleidigt zu werden, berichtete der 58-Jährige als Zeuge: "Er terrorisiert mich die ganze Zeit."

Als der 58-Jährige am 7. Juli 2025 mit dem Hund einer Nachbarin Gassi ging, bekam der Angeklagte das mit. Laut Anlage beschimpfte er ihn in seiner Wohnung durch das geöffnete straßenseitig gelegene Fenster als "schwule Sau", "schwuler Abschaum" und "Kinderficker". Auf seine Aufforderung, damit aufzuhören, sei der Angeklagte in die Küche gelaufen und habe sich mit einem Küchenmesser ins Fenster gestellt, damit herumgefuchtelt und ihm "I stich di o, du schwule Sau" zugerufen, berichtete der Zeuge. Darauf hätte eine Nachbarin, die das mitbekam, die Polizei gerufen.

Angeklagter: "Bin net homophob"

Der Angeklagte stellte die inkriminierten Tathandlungen nicht in Abrede, wobei er betonte: "I bin net homophob." Der betreffende Nachbar "sekkiere" ihn aber "seit einem halben Jahr". Er lasse sich "nix gefallen", führte er an: "I bin a normaler Arbeiterbua, Herr Rat!" "Ich hab' panische Angst vor ihm", offenbarte der 58-Jährige. Der Angeklagte beschimpfe und beleidige ihn aufgrund seiner sexuellen Orientierung ("Ich bin homosexuell, das wissen alle") ständig: "Ich hab' das in meiner Kindheit schon erlebt. Es gibt Triggerpunkte." Daher sei aufgrund der verfahrensgegenständlichen Vorkommnisse eine posttraumatische Belastungsstörung wieder virulent geworden. Er benötige jetzt wieder eine psychotherapeutische Behandlung. "Ich trau mich fast nicht aus dem Haus gehen und schleich die Stiegen runter", gab der Zeuge an.

Angeklagter hält Betretungsverbot offenbar nicht ein

Die Polizei habe seine Anzeige wegen gefährlicher Drohung zunächst nicht aufnehmen wollen, betonte der 58-Jährige. Erst als er darauf bestand, sei diese bearbeitet und ein Wegweisungs- und Betretungsverbot erlassen worden, wobei der Angeklagte letzteres aber nicht einhalte. Das bestätigte jene Nachbarin, die die Polizei gerufen hatte und die ebenfalls als Zeugin befragt wurde. "Jeder hat Probleme mit ihm", teilte die Zeugin mit.

Statistisch betrachtet kommt es in Österreich täglich zu einem vorurteilsbedingten Hass-Verbrechen gegen die LGBTIQ+-Community. Das geht aus dem vor kurzem vom Innenministerium veröffentlichten Hate-Crime-Report 2024 hervor. Im Frühjahr hat sich der Nationalrat mit breiter Mehrheit dafür ausgesprochen, einen Nationalen Aktionsplan gegen Hate Crime zu erstellen. Über 30 Vereine aus der LGBTIQ+-Community haben in diesem Zusammenhang zuletzt verlangt, in die Umsetzung eingebunden zu werden.

Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) hat Anfang Mai in einem Erlass festgelegt, dass bei Hate Crimes wie Körperverletzungen, gefährlichen Drohungen, Sachbeschädigungen oder Verhetzungen das Motiv des abwertenden Vorurteils gegenüber bestimmten Gruppen im IT-System erfasst werden muss. Auf APA-Anfrage, wie viele Hassverbrechen gegenüber der LGBTIQ+-Community seither angefallen sind bzw. wie viele Verurteilungen registriert wurden, hieß es am Mittwoch seitens des Justizministeriums, es sei noch zu früh für eine Evaluierung.

(APA/Red)

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