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Hohenems lockert Badeverbot für Hunde

In Zukunft dürfen Hunde in Hohenems in den Morgen- und Abendstunden im Alten Rhein baden.
In Zukunft dürfen Hunde in Hohenems in den Morgen- und Abendstunden im Alten Rhein baden. ©Archiv: dpa
Sie suchen einen Badeplatz für sich und Ihren Vierbeiner? Ab sofort ist das für „des Menschen besten Freund“ wieder erlaubt – zumindest in den Morgen- und Abendstunden – denn die Stadt Hohenems lockert das bislang bestehende Badeverbot für Hunde am Alten Rhein auf.

Aufgrund von vielfachen Anregungen der Hohenemser Bürgerinnen und Bürgern kam die Stadtvertretung am Dienstag, dem 10. April 2018, einer großen Bitte der Bevölkerung nach und ermöglicht ab sofort das Baden mit Hunden vor 9 Uhr morgens und nach 19 Uhr abends, auch außerhalb des ausgewiesenen Badeplatzes an der Grenze zu Lustenau.

Morgens und Abends

Zwischen 9 und 19 Uhr bleibt das Verbot allerdings aufrecht. In dieser Zeit kann der bestehende Pferdewatt- und Hundebadeplatz genutzt werden. Die Leinenpflicht bleibt generell durchgehend bestehen.

Diese neue Regelung gilt in der Zeit vom 15. März bis einschließlich 31. August jeden Jahres. In der Zeit vom 1. September bis 14. März jeden Jahres ist das Baden von Hunden auch in der Zeit von 9 bis 19 Uhr gestattet.

Tierfreundliche Lösung

„Die Erfahrungen aus dem vergangen Jahr und auch mehrerer Vorsprachen von Hundebesitzern haben gezeigt, dass wir Verbesserungsbedarf in Bezug auf das Badeverbot haben. Wir werden mit dieser Lockerung der Verordnung den Bürgern entgegenkommen. Da es nicht möglich ist, den Pferdewatt- und Hundebadeplatz mit dem Auto zu erreichen – aufgrund des bestehenden Fahrverbots – ist es für ältere Menschen oft kaum bis gar nicht möglich, diesen zu nutzen,” so Bürgermeister Dieter Egger.

Bei starker Sommerhitze sei es auch für die Hunde zu weit, die dann beim Gassigehen eine Abkühlung im kühlen Nass suchen würden. Diese Lösung sei eine tierfreundliche, aber auch eine naturverträgliche. Die Stadtvertretung hofft, dass diese bei der Bevölkerung auch so ankommt und entsprechend angenommen wird.

“Ich appelliere an alle Nutzer des Naherholungsgebietes Alter Rhein, mit Vernunft, Respekt und gegenseitiger Rücksichtnahme unser Naherholungsgebiet zu benutzen. Nur in einem guten Miteinander zwischen den einzelnen Nutzern und mit Rücksicht auf die Natur, ist der Alte Rhein auch wirklich ein ‚Erholungsgebiet‘“, erklärt Bürgermeister Dieter Egger.

Wunsch der Bevölkerung nachgekommen

„Ziel war es, dem Wunsch der Bevölkerung nachzukommen. Daher haben wir uns überlegt, was wir tun können und haben diese meines Erachtens sinnvolle neue Regelung gefunden. Durch die Aufrechterhaltung des Badeverbots von 9 bis 19 Uhr können Begegnungskonflikte zwischen Badenden und Fischereiberechtigten ausgeschlossen werden. Denn das Ausführen von Hunden erfolgt größtenteils in den kühleren Morgen- oder Abendstunden, zu welchen weniger Badende vor Ort sind. Die Fischereiberechtigten sind in der Mehrzahl nachtaktiv und insofern zu einer Tageszeit aktiv, zu welcher kaum Hunde zum Baden ausgeführt werden. Daher profitieren alle Beteiligten von der neuen Verordnung und haben dementsprechend die Möglichkeit, die bestehenden Naturräume zu nutzen“, ergänzt Umweltstadtrat Günter Mathis.

(red)

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