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Hohe Geldstrafen im Prozess wegen illegaler Dieselgeschäfte

Im Prozess wegen Steuerhinterziehung von angeblich 7,2 Millionen Euro durch Dieselgeschäfte sind am Freitag am Landesgericht Salzburg die nicht rechtskräftigen Urteile für die restlichen fünf von insgesamt sieben Beschuldigten ergangen. Vier Angeklagte erhielten Geldstrafen von zwölf, sieben und 2,4 Millionen Euro, zwei davon müssen drei Jahre ins Gefängnis. Ein Angeklagter wurde freigesprochen.


Die Urteile im Detail: Ein 61-jähriger Unternehmer aus Oberösterreich bekam eine Geldstrafe von zwölf Millionen Euro und drei Jahre unbedingte Haft. Das gleiche Urteil erhielt ein 36-jähriger Salzburger. Die beiden zeigten sich nicht geständig. Ein teilgeständiger, 38-jähriger Unternehmer aus Salzburg erhielt eine Geldstrafe von sieben Millionen Euro, diese wurde zur Hälfte bedingt ausgesprochen. Der einzige umfassende Geständige in der Causa, ein 29-jähriger Angestellter aus Salzburg, kassierte eine teilbedingte Geldstrafe von 2,4 Millionen Euro. Ein 62-jähriger Oberösterreicher, der eine untergeordnete Rolle gespielt haben dürfte, wurde wegen Unzuständigkeit des Gerichtes freigesprochen.

Der Anklage zufolge haben die Beschuldigten im Tatzeitraum Februar 2010 bis März 2011 rund 20 Millionen unversteuerten Dieselkraftstoff (Basis-Öl) mithilfe von Scheinrechnungen aus der Slowakei nach Österreich gebracht. Zur Lagerung und Vermischung der Öle beziehungsweise des Diesels sei ein Tanklager bei einer Firma im oberösterreichischen Ebensee angemietet worden. Die abgaberechtlichen Verpflichtungen wurde laut Erste Staatsanwältin Herta Stix dadurch verletzt, indem einerseits innergemeinschaftliche Lieferungen von Basis-Öl nach Ungarn, Slowenien und Tschechien vorgetäuscht und andererseits von einer weiteren Firmengesellschaft inhaltlich falsche Rechnungen über den Verkauf von Diesel ausgestellt worden seien.

Zwei der insgesamt sieben angeklagten Männer wurden im Laufe des Prozesses bereits nicht rechtskräftig freigesprochen. Eine subjektive Tatseite sei bei dem 48-jährigen Oberösterreicher und dem 30-jährigen Salzburger nicht nachweisbar gewesen, lautete die Begründung des Schöffensenates.

Nur einer der Beschuldigten legte ein umfassendes Geständnis ab: Der 29-jährige Salzburger erklärte, er habe Übernahmebestätigungen und Wiegescheine sowie Kassaeingangsbestätigungen über scheinbare Bargeldeingänge gefälscht.

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