Hohe Dringlichkeit beim Trinkwasserschutz

Laut aktuellen Planungsstand werden die geklärten Abwässer von der ARA Vorderland und ARA Meiningen in einem Rohr zusammengeführt und bei der jetzigen Ehbachmündung in den Rhein geleitet. Auf die Frage „Warum werden die Abwässer nicht bei der Frutzmündung in den Rhein abgeleitet“ kam die Antwort „es kann dem zukünftigen Naherholungsgebiet nicht zugemutet werden, wenn bei Starkregen der Regenabschlag bei der ARA anspringt und ungeklärtes Abwasser abgeleitet wird“.
Wie gemäß Modellprognose (Rhesi Grundwassermodell Juni 20118) wird das Trinkwasser-Pumpwerk Koblach teilweise rheinseitig mit einer Fließzeit von 10 Tagen angeströmt.
In der Broschüre Wasserversorgung in Vorarlberg auf Seite 22 ist aber zu lesen:
„• Schutzzone I schützt die unmittelbare Umgebung einer Wassergewinnungsanlage und ihre Bauwerke – sie ist in der Regel eingezäunt.
• Schutzzone II muss so groß sein, dass das Wasser mindestens 60 Tage braucht, um von
der Grenze der Schutzzone bis zur Wasserfassung zu gelangen. Beschränkungen der
Bewirtschaftung und Nutzung sollen so vor Keimbelastungen schützen …“
Ist die geplante Aufweitung wichtiger, als die Sicherheit der Versorgung mit sauberem Trinkwasser aus Koblach?
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