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Höheres Frauenpensionsalter: Das sind die Folgen für den Arbeitsmarkt

Die Anhebung des Frauenpensionsalters zeigt Wirkung am Arbeitsmarkt.
Die Anhebung des Frauenpensionsalters zeigt Wirkung am Arbeitsmarkt. ©Canva (Symbolbild)
Die seit 2024 schrittweise erfolgende Anhebung des gesetzlichen Frauenpensionsalters zeigt bereits messbare Auswirkungen auf den österreichischen Arbeitsmarkt.

Im vergangenen Jahr stieg die Beschäftigung von Frauen im Alter von 60 Jahren gegenüber 2023 um fast 12.000 Personen an, schreibt das Arbeitsmarktservice (AMS) in einer aktuellen Spezialauswertung. Gleichzeitig lag die Arbeitslosigkeit in dieser Altersgruppe im Jahresdurchschnitt 2024 aber um rund 2.100 Personen höher als 2023.

"Der erste Anstieg des Frauenpensionsalters kommt leider mitten in der Rezession. Trotzdem sind von den rund 14.000 zusätzlichen 60-jährigen Frauen am österreichischen Arbeitsmarkt gut 85 Prozent in Beschäftigung", kommentierte AMS-Chef Johannes Kopf die Entwicklung. Statistisch seien 15 Prozent beziehungsweise etwas mehr als jede siebente "zusätzliche" Frau 2024 arbeitslos gewesen. Es brauche also auch Unterstützung für jene älteren Frauen, die keinen Job haben oder ihren kurz vor der Pension verlieren, so Kopf.

Der AMS-Chef verwies auch auf das seitens der neuen Regierung vorgesehene Beschäftigungspaket für ältere Menschen. Das im Detail noch zu erarbeitende "Arbeiten im Alter"-Modell soll unter anderem eine Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen für die Dienstnehmer enthalten und das Zuverdiensteinkommen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer soll nur mit 25 Prozent endbesteuert werden. Die Maßnahme soll am 1. Jänner 2026 in Kraft treten.

Frauenpensionsalter wird seit 2024 stufenweise an Männer angeglichen

Mit der schon vor mehr als 30 Jahren getroffenen und 2023 konkretisierten Regelung wird das Regelpensionsalter für Frauen seit dem vergangenen Jahr stufenweise an jenes der Männer angeglichen. 2024 waren erstmals weibliche Versicherte betroffen, die zwischen 1. Jänner und 30. Juni 1964 geboren wurden. Sie können erst mit 60,5 Jahren in Pension gehen. Für die Geburtsstichtage 1. Juli bis 31. Dezember 1964 erhöhte sich das Regelpensionsalter auf 61 Jahre. Bis 2033 steigt die Altersgrenze dann sukzessive auf 65 Jahre.

(APA/Red)

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