Die höheren Wertgrenzen für eine Auftragsvergabe der öffentlichen Hand ermöglichen eine Direktvergabe im Baubereich bis zu 100.000 Euro, bei einer Vergabe in einem nicht-offenen Verfahren bis zu einer Million Euro. Zuvor lag der Schwellenwert für Direktvergaben bei 40.000 bzw. 120.000 Euro. “Diese Regelung hat sich in der Praxis sehr bewährt”, informiert Landesrat Karlheinz Rüdisser: “Die höheren Schwellenwerte für Direktvergaben haben dazu beigetragen, dass heimische Unternehmen die Konjunkturkrise der vergangenen zwei Jahre leichter bewältigen konnten.” Damit, so Landesstatthalter Wallner, “leistete die Schwellenwertverordnung indirekt auch einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Kaufkraft und zur Vermeidung höherer Arbeitslosenzahlen”. Von der Beibehaltung dieser höheren Schwellenwerte profitieren insbesondere Klein- und Mittelbetriebe in der Region, betont Wallner: Seit Inkrafttreten der Verordnung im Mai 2009 konnten beim Hochbau Direktvergaben im Umfang von 8,3 Millionen Euro zusätzlich an heimische Unternehmen vergeben werden. Aufträge aufgrund eines nicht-offenen Verfahrens wurden im Umfang von 8,5 Millionen Euro vergeben – “also insgesamt rund 17 Millionen Euro an zusätzlichen Aufträgen aus dem Hochbau für die heimische Wirtschaft”, fasst der Landesstatthalter zusammen.
Die Verordnung des Bundeskanzleramts zur Verlängerungen der Schwellenwerte bedarf laut der 15a-Vereinbarung der Zustimmung der Länder. Zahlreiche Ländervertreter hatten sich im Vorfeld für die Verlängerung bis Ende 2012 beim Bund eingesetzt.
(VLK)
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