Hochwasser: Finanzielle Unterstützung für betroffene Unternehmen
Die finanzielle Unterstützung für einen Betrieb beträgt pro Schadensfall insgesamt mindestens zehn Prozent des entstandenen Schadens, gedeckelt mit 10.000 Euro bzw. 15.000 Euro je nach Landeskammer.
Die Mittel werden in jedem Schadensfall zu 50 Prozent von der jeweiligen Landeskammer, zu 30 Prozent von der SVS und zu 20 Prozent von der WKÖ aufgebracht. Bei Selbstständigen ohne SVS-Mitgliedschaft werde dessen Anteil je zur Hälfte von der Landes- und der Bundeskammer übernommen.
(APA/Red)
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