Hier unterscheidet sich die Sozialhilfe derzeit in den Bundesländern
Während die Reform eine "Integrationsphase" für Zuwanderer und eine neue Regelung für die 2019 vom Verfassungsgerichtshof aufgehobene Staffelung der Sozialhilfe-Sätze für Kinder vorsieht, verschärfen einige Bundesländer ihre bestehenden Bestimmungen bereits. Am Mittwoch wurde der entsprechende Beschluss im Wiener Landtag gefasst.
Bundesweite Vorgaben für Sozialhilfe in Bundesländern
Die derzeitigen geltenden bundesweiten Vorgaben sind im 2019 geschaffenen Sozialhilfe-Grundsatzgesetz (SH-GG) festgeschrieben. Anstelle von Mindeststandards sieht das Grundsatzgesetz Höchstsätze (Maximalbeträge) vor. Für Alleinlebende und Alleinerziehende beträgt die Höhe der Sozialhilfe im Jahr 2025 maximal rund 1.209 Euro pro Monat. Für Paare wurde ein monatlicher Maximalbetrag von rund 1.693 Euro festgelegt. Für volljährige Personen, die mit anderen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, gilt, dass pro leistungsberechtigter Person nur 70 Prozent der vollen Leistung zu gewähren sind (846 Euro), ab der dritten volljährigen Person 45 Prozent (544 Euro). Zur Deckung des Wohnbedürfnisses kann um 30 Prozent mehr gewährt werden als im Höchstsatz festgehalten ("Wohnkostenpauschale"), darüber hinaus gibt es weitere Leistungen für spezifische Fälle.
Sozialhilfe: Zusätzliche Leistungen für Kinder Entscheidung in Bundesländern
Für Kinder gibt es zusätzliche Geldleistungen. Diese können die Länder frei bestimmen, da der Verfassungsgerichtshof im Dezember 2019 die im Sozialhilfe-Grundsatzgesetz festgelegten degressiv (mit fortlaufender Kinderzahl abnehmend) gestaffelten Höchstsätze für Minderjährige aufgehoben hat. In Wien, Salzburg, Kärnten und dem Burgenland gibt es für jedes Kind gleich viel Geld, unabhängig von der Familiengröße. In allen andern Ländern gibt es je nach Kinderanzahl geringere Geldleistungen.
Höchste Sozialhilfe in Vorarlberg - niederigste im Burgenland
Die durchschnittliche Leistungshöhe betrug laut Sozialministerium im Jahr 2023 pro Monat 802 Euro pro Bedarfsgemeinschaft (diese bezeichnen die Bezugsberechtigten und kann aus einer oder mehreren Personen, z.B. bei einem gemeinsamen Haushalt, bestehen). Am höchsten war die Leistung in Vorarlberg (921 Euro), am niedrigsten im Burgenland (671 Euro), in der Bundeshauptstadt Wien mit 805 Euro im Durchschnitt der Länder. Das SH-GG ist noch nicht in allen Bundesländern mittels Sozialhilfe-Ausführungsgesetz umgesetzt worden, etwa in Tirol, wo noch die alte Mindestsicherung gilt oder in Wien mit einer nur teilweisen Umsetzung. Die Gesamtausgaben betrugen 2024 laut Statistik Austria 1,3 Mrd. Euro - der Anteil der Kosten am Gesamtbudget lag damit bei 0,27 Prozent des BIP.
(APA/Red)
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