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Hier stinkts! Hotelgäste sorgten für Ärger in Lech

©VMH/Bernd Hofmeister
Penetranter Geruch von Mottenkugeln in der Winterbekleidung von Touristen führte zu Zivilprozess.

Viele Hotelgäste störten sich an dem muffigen Geruch. Darauf angesprochen reiste die Familie aus Istanbul ab und wollte Schadenersatz. Doch der wurde vom Gericht abgelehnt. In Griechenland oder der Türkei kennt und akzeptiert man ihn. Den stechenden Geruch von „Napthalin“, früher Hauptbestandteil von Mottenkugeln. Hierzulande wird der aromatische Kohlenwasserstoff, der an den Geruch von Teer erinnert, als modrig und muffig wahrgenommen. Jedenfalls fanden alle befragten 13 Zeugen, dass die gepflegte und sehr höfliche türkische Familie schlichtweg „stank“. Seitens des Lecher Hotelbetriebs versuchte man es zunächst diplomatisch mit Duftsteckern und Belüftern in den Zimmern, Gängen und dem Restaurant. Doch Zimmernachbarn beschwerten sich weiterhin wegen des eigenartigen Geruchs. Ob denn ein Kammerjäger zwecks Ungeziefers im Haus sei, erkundigten sie sich. Unangenehme Fragen für einen Beherbergungsbetrieb der gehobenen Klasse.

Alles versucht

Im Restaurant mokierten sich zunehmend Tischnachbarn. Als einer der Gäste einen teuren Wein probieren wollte, musste er abbrechen, weil er weder riechen noch schmecken konnte, so beißend war der „Duft“ von nebenan. Die Geschäftsführer, bei denen sich die Beschwerden häuften, aßen zum Test selbst neben der dreiköpfigen Familie. Auch sie fühlten sich belästigt. Um Diskretion bemüht, versuchte der Oberkellner schließlich dem türkischen Familienoberhaupt die Situation zu erklären und schlug der Familie einen Tisch im abgesonderten „Stüble“ vor. Unabhängig von dem gemütlichen Ambiente des Nebenraums fühlte sich der Geschäftsmann aufs Tiefste beleidigt und reiste samt Familie ab. Den Hotelbesitzern tat dies leid und sie bemühten sich, trotz später Stunde, den Abreisenden ein Ersatzquartier zu organisieren. Dort nahm man die Familie dann – bedingt durch einen Fehler des Nachtportiers, wie es hieß – nicht auf, obwohl man dies telefonisch zugesichert hatte.

Kein Schadenersatz

Der türkische Geschäftsmann, der auch immer wieder nach Österreich kommt, wollte für all den Ärger Schadenersatz. Umbuchungskosten, verfrühte Abreise, Spesen – alles in allem klagte er knapp 11.000 Euro ein. Der Anspruch wurde abgewiesen. Darüber hinaus muss der Kläger dem Hotelbetreiber 7000 Euro Prozesskosten ersetzen. „Die vom Hotelier gewählte Vorgangsweise ist nicht zu beanstanden“, heißt es in der Urteilsbegründung. „Meine Mandanten wollten nie jemanden beleidigen oder diskriminieren“, versichert Clemens Achammer, Anwalt des Hotelbetreibers. Das Urteil ist rechtskräftig.

Stichwort

Napthalin Kohlenwasserstoff mit charakteristischem Geruch nach Teer; früher Hauptbestandteil von Mottenkugeln, heute wegen des unangenehmen Geruchs durch andere Substanzen ersetzt. Wie man heute weiß, ist Naphtalin kaum insektizid wirksam und gesundheitsschädlich.

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