Hier müssen Sie ab 1. Juni noch Maske tragen

Derzeit müssen in öffentlichen Verkehrsmitteln und Supermärkten noch FFP2-Masken getragen werden. Diese Regel werde ab 1. Juni für vorläufig drei Monate ausgesetzt.
Wo die FFP2-Pflicht bleibt
- Krankenhäuser
- Altersheime
- Pflegeeinrichtungen
Die Impfpflicht bleibt über den Sommer weiter ausgesetzt.
Letzte Lockerung Mitte April
Seit dem letzten großen Lockerungsschritt Mitte April galt die FFP2-Pflicht - zum Schutz vulnerabler Personen - nur noch in geschlossenen Räumen von Krankenanstalten und Heimen, öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis, im Kundenbereich des lebensnotwendigen Handels, im Parteienverkehr der Verwaltungsbehörden und in Einrichtungen zur Religionsausübung außerhalb von Messen. Gesundheitsminister Johannes Rauch teilte nun mit, dass diese Maskenpflicht ab 1. Juni für vorerst drei Monate "vorläufig pausieren" wird. Nur in vulnerablen Settings wie Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen bleibt sie aufrecht.
(Red., APA)
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