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Hüftprothesen: Ein Teilerfolg für Patienten

Feldkirch (VN) -  Die Gespräche um eine Schadensabgeltung im Zusammenhang mit der Implantation fehlerhafter Hüftprothesen haben einen Teilerfolg gebracht. Das Unternehmen stimmt einem Verjährungsverzicht zu.
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Grünewald zu schadhaften Hüftprothesen

Am Montag stimmten die Vertreter von Johnson & Johnson sowie DePuy einem Verjährungsverzicht auch für jene Personen zu, bei denen noch keine gesundheitlichen Probleme durch Metallabrieb festgestellt wurden. „Damit ist es uns möglich, diese Patienten ebenfalls gegen Folgeschäden abzusichern“, sagt Mag. Christoph Grager, der im Auftrag der Patientenanwaltschaft die Verhandlungen für alle in Österreich Betroffenen führt. Dazu müssten sie sich jedoch melden, so sein Appell. Insgesamt bekamen 280 Personen diese Hüftprothesen eingesetzt. Vorarlberg war mit 88 am stärksten betroffen. Weltweit ist der Konzern mit Schadenersatzansprüchen von 100.000 Patienten konfrontiert.

Hohe Revisionsraten

Das offenbar schadhafte Modell wurde im Herbst vom Markt genommen, weil die Revisionsrate weit über der Norm lag. „Im Durchschnitt müssen etwa 2 Prozent der Patienten nachoperiert werden, bei diesen Hüftprothesen waren es 13 Prozent“, so Grager. Einen Produktfehler wollen die Unternehmensverantwortlichen allerdings nicht eingestehen, weil man die Ursache des Produktversagens nicht kenne, wie bei den gestrigen Verhandlungen im LKH Feldkirch erklärt wurde. „Sie sind jedoch bereit, auch ohne diese Feststellung einen Vergleichsvorschlag auszuarbeiten“, berichtet Christoph Grager optimistisch von einer „sehr konstruktiven Gesprächsbasis.“

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