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Hüftprothesen: Gesetzliche Basis für Register ist da

(VN) Bregenz -  Hüftprothetik: Vorarlberg hat auch schon für eine Beteiligung unterschrieben.
Patienten wurden zweifelhafte Hüftprothesen eingesetzt

Entgegen anderslautenden Meldungen verfügt Österreich sehr wohl über die gesetzlichen Grundlagen zur Einrichtung eines Implantationsregisters für die Hüftprothetik. Vorarlberg hat mit der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) sogar schon eine Vereinbarung über eine Beteiligung an diesem Register abgeschlossen. „Sie ist am 1. März in Kraft getreten“, bestätigte Landesstatthalter Markus Wallner gegenüber den VN.

Umsetzung gefordert

Das Landeskrankenhaus Feldkirch könnte überdies sofort mit der Einspeisung von Daten beginnen. Nachdem, wie berichtet, im Landeskrankenhaus Feldkirch 99 möglicherweise schadhafte Hüftgelenke eingesetzt worden waren und den Patienten gesundheitliche Schäden drohen, fordert Markus Wallner nun eine „beschleunigte Umsetzung“ dieses Registers.

Hohe Revisionsraten

Die in Verruf geratenen künstlichen Hüftgelenke der Firma „DePuy“ fielen schon länger durch überdurchschnittlich hohe Revisionsraten auf. Das heißt, es mussten verhältnismäßig viele Patienten bereits nach kurzer Zeit nachoperiert werden. Aber erst im Herbst letzten Jahres nahm das Tochterunternehmen eines US-Konzerns die fehleranfälligen Produkte vom Markt. Als größtes Problem stellte sich der Metallabrieb heraus. Gelangen solche Teilchen ins Blut, kann das zu Beeinträchtigungen führen. Bei acht Betroffenen wurde das Hüftgelenk ausgetauscht. Vier weitere sind für den Eingriff vorgemerkt. Es gibt internationale Register, in denen alle Daten zu Hüftgelenksprothesen abgebildet sind. Auf diese Weise lassen sich über einen längeren Zeitraum Aussagen zu einem Produkt und dessen Wirkungsweise treffen. Auf solche Erfahrungswerte stützte sich auch das Landeskrankenhaus Feldkirch bei der Entscheidung, diese Prothesen zu verwenden. Sie wurden vornehmlich jüngeren Patienten eingesetzt. Auch in Österreich bestünde die Möglichkeit, ein Implantationsregister zu schaffen. Die Basis liefert das Medizinproduktegesetz. Zudem hat das Gesundheitsministerium eine Verordnung erlassen, welche die GÖG verpflichtete, ein solches Register aufzubauen. Über Pilotprojekte ist das Vorhaben bislang aber nicht hinausgekommen. „Wir haben größtes Interesse daran, diese Qualitätsverbesserung endlich auf Schiene zu bringen“, sagt Markus Wallner.

13 Spitäler mit Vereinbarung

Er glaubt, dass das Landeskrankenhaus Feldkirch schon in ein bis zwei Monaten an der Datenleitung hängen könnte. Es seien nur noch technische Fragen zu klären. Ein eigenes Register lohnt sich laut Wallner aufgrund der geringen Fallzahlen nicht. Bislang haben 13 Spitäler in Österreich eine entsprechende Vereinbarung mit der GÖG abgeschlossen. „Jetzt muss das Register zustande kommen“, insistiert der Landesstatthalter. Denn: „Aus solchen Anlässen sollte man lernen.“

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