Die Strafe für den illegalen Betrieb der Geräte beträgt bis zu 22.000 Euro. Die Strafverfahren richten sich gegen die Pächter der betreffenden Lokale bzw. Räumlichkeiten sowie gegen Betreiber und Eigentümer der Glücksspielgeräte. Die meisten Geräte wurden im Bezirk Dornbirn (94) beschlagnahmt, gefolgt vom Bezirk Bregenz (54), dem Bezirk Bludenz (52) und dem Bezirk Feldkirch (43). Landesrat Schwärzler kündigt an, dass das Glücksspielverbot sowie die Spielapparate von den zuständigen Behörden, der Sicherheitsexekutive sowie der Finanzpolizei weiterhin verstärkt kontrolliert werden. VLK
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