Landesweit wurden im laufenden Jahr bis dato 223 Glücksspielgeräte beschlagnahmt, im ganzen Jahr 2010 waren es 215 Apparate.
Die Strafe für den illegalen Betrieb der Geräte beträgt bis zu 22.000 Euro. Die Strafverfahren richten sich gegen die Pächter der betreffenden Lokale bzw. Räumlichkeiten sowie gegen Betreiber und Eigentümer der Glücksspielgeräte.
Für Landesrat Erich Schwärzler sind die Erfolge der polizeilichen Schwerpunktaktionen ein klarer Beleg, dass diese Kontrollen konsequent fortgesetzt werden müssen.
Vorarlberger Landeskorrespondenz
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