068,–, bei Ehepaaren, Lebensgemeinschaften oder zwei in einem gemeinsamen Haushalt lebenden erwachsenen Personen Euro 1.575,– und jeder weiteren Person im Haushalt – insbesondere Kinder – je Euro 133,–. Weitere Information können direkt auf der Gemeinde eingeholt werden, wo auch der Antrag gestellt werden kann.
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