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Heizkostenzuschuss 2020/2021 – Beantragung heuer aufgrund von Corona im Montforthaus

Für die kommende kalte Jahreszeit kann der Heizkostenzuschuss ab Montag vor Ort im Montforthaus beantragt werden. Auch eine Online-Beantragung ist möglich.
Für die kommende kalte Jahreszeit kann der Heizkostenzuschuss ab Montag vor Ort im Montforthaus beantragt werden. Auch eine Online-Beantragung ist möglich. ©Fotolia.com/Yvone Weis
Wie in den zurückliegenden Jahren wird auch für die kommende kalte Jahreszeit ein Heizkostenzuschuss für Personen bzw. Haushalte mit geringem Einkommen gewährt. Anders als noch in den Jahren zuvor wird aufgrund der Coronakrise die Abwicklung heuer nicht im Bürgerservice, sondern im Montforthaus durchgeführt.

 

Beginnend mit Montag, 12. 10., kann der Heizkostenzuschuss vor Ort im Montforthaus beantragt werden. Montags bis donnerstags, jeweils von 8 bis 12 und von 13 bis 17 Uhr. Freitags kann der Heizkostenzuschuss von 8 bis 12 und von 13 bis 16 Uhr beantragt werden.

 

Auch online möglich

Das entsprechende Formular ist mit Beginn der Auszahlungsperiode unter feldkirch.at/heizkosten abrufbar. Eine genaue Anleitung und die Möglichkeit des Uploads aller notwendigen Unterlagen ist ebenso auf dieser Seite zu finden. Durch diese Form der Beantragung können sich die Antragssteller*innen selbst und andere vor Covid-19 schützen. Die Möglichkeit der Beantragung vor Ort, im Montforthaus, bleibt jedoch weiterhin aufrecht.

 

Auszahlung und Kriterien

Die Sonderregelung, dass der vom Land Vorarlberg gewährte Heizkostenzuschuss von 270 Euro seitens der Stadt Feldkirch um 50 Euro aufgestockt wird, gilt auch in dieser Heizperiode wieder. Die Auszahlung erfolgt per Überweisung; Barauszahlungen sind nur noch in begründeten Ausnahmefällen möglich. Die Nettoeinkommensobergrenze, um für den Heizkostenzuschuss in Frage zu kommen, beträgt für alleinstehende Personen für dieses Jahr 1.237 Euro. Für Ehepaare, Lebensgemeinschaften oder zwei in einem Haushalt lebende Erwachsene gilt die Einkommensgrenze von 1.895 Euro. Die Einkommensgrenze von Alleinerziehenden mit einem Kind liegt bei 1.515 Euro. Für jede weitere Person im Haushalt (insbesondere Kinder) werden je 215 Euro angerechnet. Die Vermögenssituation bleibt, wie in den vergangenen Jahren, gänzlich außer Betracht.

 

Nachweis

Sämtliche Einkommen bzw. zu leistende Unterhaltszahlungen sind durch aktuelle Unterlagen nachzuweisen. Für etwaige Fragen stehen die Mitarbeiter*innen des Bürgerservice gerne telefonisch unter 05522/304-1242 zur Verfügung.

 

Beantragung im Montforthaus

Der Heizkostenzuschuss kann vor Ort im Montforthaus beantragt werden. Ab Montag, 12. Oktober, immer von Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 und von 13 bis 17 Uhr. Freitags von 8 bis 12 und von 13 bis 16 Uhr.

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