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HCB: Bescheidswidrige Verbrennung einkalkuliert

HCB-Untersuchungsausschuss in Klagenfurt
HCB-Untersuchungsausschuss in Klagenfurt
Die bescheidswidrige Verbrennung von HCB-belastetem Blaukalk im Zementwerk Wietersdorf im Kärntner Görtschitztal war offenbar von Anfang an einkalkuliert. Das behauptet der grüne Landtagsabgeordnete Michael Johann. Er sitzt im HCB-U-Ausschuss und hat die Unterlagen verglichen. Demnach war die bescheidskonforme Verbrennung des gesamten Blaukalks in der vorgesehenen Zeit gar nicht möglich


“Die Wietersdorfer Zementwerke legten im Deponie-Vergabeverfahren im Jahr 2011 ein Angebot, den gesamten in Brückl lagernden CKW-haltigen Kalkschlamm innerhalb von nur sieben Jahren aufzuarbeiten”, so Johann. Dafür hätten 4,5 Tonnen pro Betriebsstunde eingesetzt werden müssen. “An der bescheidmäßig vorgeschriebenen Einbringungsstelle, an welcher die vorgeschriebenen Temperaturen von 850 bis 1.100 Grad herrschen, können aber nur maximal 2,5 bis drei Tonnen pro Stunde eingebracht werden (…).” Wietersdorfer hätte laut Johann das Angebot zur Verwertung nie legen dürfen.

Kärntens HCB-Krisenkoordinator Albert Kreiner sagte zur APA: “Das bedeutet, dass man von Anfang an gewusst hat, dass man das (den belasteten Blaukalk, Anm.) wo anders einbringen muss.” In der Landesverwaltung sei die Mengendiskrepanz bis heute nicht bekannt gewesen. Kreiner: “Das lief über das Umweltministerium und die Donau Chemie. Auf die Unterlagen haben wir keinen Zugriff.”

Die Firma w&p, die das Zementwerk Wietersdorf betreibt, wies indes die Darstellung des Landtagsabgeordneten Michael Johann zurück. Johann habe Unterlagen falsch interpretiert. Es sei technisch sehr wohl möglich, eine Menge von 4,5 Tonnen pro Betriebsstunde zu verarbeiten. Das Wietersdorfer-Angebot sei also umsetzbar gewesen.

Die Sprecherin des Umweltministeriums, Magdalena Rauscher-Weber, sagte zur APA, dass das Ministerium keinen Einblick in die Unterlagen hatte und widersprach damit den Angaben vonseiten des Landes. “Die Donau Chemie macht die Ausschreibung. Die müssen beurteilen, ob Menge und Angebot zusammenstimmt.” Das Ministerium sei nur über die KPC (Kommunalkredit Public Consulting) involviert, weil die Abwicklung der Altlastensanierung mache. Man sei nur für die Überprüfung der Rechnungslegung und finanziellen Abwicklung zuständig.

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