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Harte Strafen für Raubkopierer

Nach Raubkopierern wird inzwischen nicht mehr nur online im Internet gefahndet, sondern auch auf Flohmärkten und Schulhöfen, berichtet die Computerzeitschrift PC Professionell (Heft 06/2005).

So hatte eine 15-jährige Schülerin aus Nordrhein-Westfalen Kazaa genutzt und mp3-Dateien getauscht. Nach fast einem halben Jahr Ermittlungsarbeit der Kripo folgten Strafanzeige, Hausdurchsuchung sowie Beschlagnahme des PCs. Zu guter Letzt flatterte auch noch eine zivilrechtliche Abmahnung ins Haus, in der die Schülerin aufgefordert wurde, eine Unterlassungserklärung abzugeben und 3.000 Euro an die Vertreter der Musikindustrie zu zahlen. In einem anderen Fall belief sich die zu zahlende Summe sogar auf 16.500 Euro. Der Betreffende hatte ebenfalls eine Unterlassungserklärung unterzeichnet, gegen diese aber wiederholt verstoßen. Besonders schwer wiegt, dass »karol_cccp« seine DVD-Kopien etwa von »I, Robot« und »Spiderman 2« bei eBay versteigert hatte, also gewerblich handelte. Er muss daher im laufenden Verfahren mit einer Gefängnisstrafe rechnen.

Zwar sind auch nach dem so genannten 1. und 2. Korb des Urheberrechtsgesetzes Privatkopien grundsätzlich erlaubt. Allerdings ist es Anwendern kaum noch möglich, die Voraussetzungen für eine im Sinne des Gesetzes legale Kopie zu erfüllen. Für eine korrekte Privatkopie darf kein Kopierschutz geknackt oder umgangen werden. Ebenso wenig dürfen keine Vorlagen kopiert werden, die offensichtlich rechtswidrig hergestellt oder öffentlich zugänglich gemacht wurde. Kopien sind nur in geringen Stückzahlen (in der Regel bis fünf Stück) auch nur zu privaten, nicht aber zu gewerblichen Zwecken legal.

Quelle: weblog.pc-professionell.de

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