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Harder Seeufer: Kampf gegen die Uferbauten

Die Pläne für das Harder Seeufer sind umstritten
Die Pläne für das Harder Seeufer sind umstritten ©Stiplovsek - Neue
Unterlassungsklage gegen Gemeinde Hard am Landesgericht: Kläger will neue Fußgängerbrücken verhindern, die Durchfahrt in den Bodensee für Segelboote verhindern.

Aus dem Gerichtssaal - Seff Dünser

Bereits seit seiner Jugend befahre er in seiner Freizeit mit Begeisterung den Bodensee mit verschiedenen Fahrzeugen, heißt es in der Klagsschrift des älteren Herrn. Und er will das auch weiterhin ungehindert tun können. Deshalb, so die Klage, wehrt er sich vor Gericht gegen aus seiner Sicht unzulässige Eingriffe seiner Heimatgemeinde Hard in die freie Schifffahrt auf öffentlichem Gewässer.

Der Kläger bekämpft mit seiner Unterlassungsklage gegen die Marktgemeinde am Landesgericht Feldkirch Bestrebungen der Kommune zur Neugestaltung ihres Bodenseeufers. Vor allem die projektierten neuen Fußgängerbrücken übers Wasser stören den Kläger. Und zwar deswegen, weil dann Segelboote unter den Brücken nicht hindurchfahren können. Was bedeuten würde, dass Segelboote im Harder Binnenbecken nicht mehr anlegen und von dort den Bodensee nicht mehr ansteuern können.

Eine der Fußgängerbrücken wird bereits gebaut, an der Ausfahrt des Dorfbachhafens als Verbindung zwischen Seepark und Stedepark. Der Bau sei behördlich bewilligt worden, sagte Beklagtenvertreter Manuel Dietrich in dieser Woche während der ersten Gerichtsverhandlung in dem anhängigen Zivilprozes. Der Anwalt der Gemeinde Hard legte im Gerichtssaal den Baubescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vor. Die Fußgängerbrücke soll 30 Meter lang werden, 150.000 Euro kosten und den Fußweg zu den neuen Harder Schulen sicherer machen.

Weitere Brücke in Planung

Erst in Planung befindet sich eine weitere Fußgängerbrücke, an der Einfahrt zum Binnenbecken, die den Grünen Damm mit dem Strandbad verbinden soll. Diese Brücke ist Teil des politisch noch nicht beschlossenen neuen Rundwegs um das Binnenbecken. Loop wird das umstrittene Projekt genannt.

Die beklagte Marktgemeinde fordert die Abweisung der Klage mit dem Streitwert von 36.000 Euro schon mit dem Argument, dass eine privatrechtliche Unterlassungsklage gegen ein Projekt von öffentlichem Interesse nicht zulässig sei. Richterin Marlene Ender sagte bei der vorbereitenden Tagsatzung, sie werde zunächst über diesen Einwand der Unzulässigkeit des Rechtswegs entscheiden. Wahrscheinlich werde sich letztlich in dritter Instanz sogar der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien damit zu befassen haben.

Vergleichsgespräche über eine mögliche gütliche Einigung zur Beendigung des Rechtsstreits ohne Urteil fanden beim ersten Aufeinandertreffen der Streitparteien vor Gericht nicht statt. Das habe keinen Sinn, sagte der Kläger.

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