Von Seff Dünser / NEUE
Der 96-jährige Kläger war nach Ansicht des Innsbrucker Gerichtspsychiaters Miklos Marosi dement und daher nicht geschäftsfähig, als er im Juni 2015 seinen Sechstelanteil von 1600 Quadratmetern an einem Harder Grundstück mit der Widmung Bauerwartungsland und Baumischgebiet um lediglich 50.000 Euro an den beklagten Landwirt und Pächter verkauft hat. Deshalb hat Richterin Sieglinde Stolz im anhängigen Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch in ihrem ersten Urteil den Kaufvertrag für ungültig erklärt.
Ergänzendes Gutachten
Berufungsrichter am Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) haben aber das Urteil aufgehoben und die Fortsetzung des Verfahrens in Feldkirch mit der Einvernahme von Zeugen angeordnet. Nach der gestrigen Einvernahme von Zeugen hat Richterin Stolz beschlossen, dass der gerichtlich bestellte Psychiater nun sein Gutachten ergänzen wird. Dabei geht es um die Frage, ob es sein könne, dass der Kläger beim Vertragsabschluss geschäftsfähig war, obwohl ihm zwei Monate später bei einer psychiatrischen Untersuchung Geschäftsunfähigkeit bescheinigt wurde.
Die Einschätzung des psychiatrischen Sachverständigen werde für den Prozessausgang entscheidend sein, merkte die Richterin an. Sie sagte zum 51-jährigen Beklagten, der Preis, den er dem Kläger bezahlt habe, sei niedrig gewesen. „Das weiß ich“, gab der wegen des Grundstücksdeals inzwischen abgelöste ÖVP-Aufsichtsrat der Hypobank zu Protokoll. Aber der 96-jährige Kläger habe ihm das Grundstück ursprünglich sogar schenken wollen. Er habe dem Kläger jedoch mit 31 Euro pro Quadratmeter sogar den doppelten Preis für landwirtschaftlichen Boden bezahlt.
Vorwurf zurückgewiesen
Nach Ansicht von Klagsvertreter Karl Schelling war die Liegenschaft, für die eine Umwidmung in Bauland problemlos möglich wäre, allerdings rund 800.000 Euro wert. Der Dornbirner Rechtsanwalt hat den ÖVP-Landtagsabgeordneten Matthias Kucera, der als Rechtsanwalt den Kaufvertrag errichtet hat, bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch wegen schweren Betrugs angezeigt. Der Landtagsabgeordnete hingegen weist den Vorwurf als falsch zurück.
Geschäftsunfähigkeit
Der anwaltlich von Nicolas Stieger vertretene Beklagte sagte am Freitag bei seiner gerichtlichen Befragung, „ich hätte die Finger davon gelassen, wenn ich den geringsten Verdacht gehabt hätte, dass der Kläger nicht weiß, worum es geht“. Als Zeuge sagte gestern ein Psychiater aus, der zwei Wochen nach dem Vertragsabschluss die Geschäftsunfähigkeit des Klägers festgestellt hatte.
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