Das Landesgericht Feldkirch hat einen Kaufvertrag für ein Grundstück für „unwirksam“ erklärt. Der 96-jährige Verkäufer sei zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung nicht geschäftsfähig gewesen, Gutachter hatten einen deutlichen demenziellen Abbau festgestellt. „Diesen Eindruck hatte ich keineswegs“, entgegnet Käufer Albert Büchele – ein aktiver ÖVP-Gemeindepolitiker – im Gespräch mit den VN. Der Mann habe auf ihn einen geistig guten Eindruck gemacht. Das hätten auch andere so gesehen. Gegen das Urteil, das nicht rechtskräftig ist, werde er jedenfalls Rechtsmittel einlegen.
Das Grundstück in Bestlage war für den schwarzen Gemeindevertreter ein regelrechtes Schnäppchen. Die im Kaufvertrag eingetragenen 50.000 Euro entsprechen nicht annähernd dem tatsächlichen Wert des Bodens – bei dem veräußerten Grundstück handelt es sich um Bau-Mischland. Über den Wert könne man diskutieren, so Büchele. Laut ihm wollte aber der Besitzer verkaufen und nicht umgekehrt.
Der Fall birgt jede Menge politischen Sprengstoff, da Albert Büchele (51) beim Kaufvertrag von seinem Parteifreund und Landtagsabgeordneten Matthias Kucera (45) als Vertragserrichter unterstützt wurde. Kucera selbst hat sich dazu und zu allen anderen Fragen gegenüber den VN nicht geäußert. Ihm sei es standesrechtlich als Anwalt verboten, entsprechende Auskünfte zu geben.
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