Hard stimmt Fischereigrenze zu

Hard und Fußach einigen sich über die Fischereigrenze – Jahrzehntelange teure Auseinandersetzungen einvernehmlich beigelegt
Die Nachbargemeinden Hard und Fußach haben sich nach jahrzehntelangen Diskussionen über ihre Fischereigrenze im Bodensee geeinigt. Auch das Land Vorarlberg und die Republik Österreich haben Zustimmung signalisiert. Zuvor hatten besonders manche Harder Sportfischer heftig darauf gedrängt, dass die Grenze zu ihren Gunsten verschoben wird. Fußach winkte ab, ein teurer Rechtsstreit war die Folge.
Jetzt beschlossen beide Gemeinden, den teuren Streit einvernehmlich beizulegen. Der Harder Bürgermeister Harald Köhlmeier: „Wir haben die Vereinbarung unter Einbeziehung der Fischer ausgearbeitet und inzwischen liegt auch die Zustimmung der beteiligten Ministerien vor.“ Die Gemeindevertretung Fußach akzeptierte am 13. Dezember die Vereinbarung einstimmig. Am Donnerstag, dem 15. Dezember, stimmten auch die Harder Mandatare nach geheimer Beratung öffentlich zu, nur die 6 Vertreter der „Harder Liste“ lehnten den Vertrag ab.
Die Unklarheiten sind eigentlich uralt: Anno 1825 übertrug die kaiserliche Verwaltung in Wien das Fischereirecht im Seegebiet vor Fußach der Gemeinde Fußach, 1859 bekam dann Hard ebenfalls das Fischereirecht zugesprochen. Berufsfischer und später auch Sportfischer bezahlten also die Fischereipacht an die Gemeinden, nicht mehr an die Regierung in Wien.
„Im 19. Jahrhundert gab es eigentlich kaum Schwierigkeiten. Die Harder fischten in erster Linie vor der Mündung der Bregenzerache, weil dort die Fische standen. Die Fußacher bevorzugten das Seegebiet vor der alten Dornbirnerache.“ Das berichtet der Fußacher Bürgermeister LAbg. Ernst Blum. Die Diskussionen begannen erst, als im Jahr 1900 der Durchstich des neuen Rheins die Situation völlig veränderte. „Jetzt waren hier viel mehr Fische zu finden, weil der Rhein natürlich Nährstoffe in den See brachte.“ Und da war plötzlich wichtig, wer wo genau auf dem See die Fischereirechte besitzt.
Es gab ein langes Tauziehen, das erst 1992 beendet werden sollte. Auf der damals getroffenen Vereinbarung fehlten allerdings einzelne Unterschriften von Gemeinderäten. Dieser Formfehler machte die Vereinbarung ungültig. Und die Vorstreckung der Rheinmündung weit in den See veränderte die gesamte Situation nochmals. Schließlich landete der Fall vor Gericht. Anwälte hatten viel Arbeit, zahlreiche Gutachten wurden erstellt. Das ging ins Geld.
In Hard kassiert zwar der einflussreiche Fischereiverein die Gebühren für die Fischerkarten, die Kosten für den Rechtsstreit allerdings verblieben der Gemeinde.
Künftig verläuft die neue Fischereigrenze zwischen Hard und Fußach von der Gemeindegrenze in der Mitte der alten Dornbirner Ache (hinter dem Rohner-Hafen in Fußach) in gerader Linie zur Landmarke der Mole von Nonnenhorn, also dem Punkt, an dem die Mole ans Land stößt. Dazu kommen noch Teilflächen westlich dieser Linie. Dort wurde auch bisher das Fischereirecht durch Fußach ausgeübt. Die Seeparzellen gehören der Republik. Deshalb war die Zustimmung der Ministerien erforderlich.
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