Handyverbot für Radfahrer ab Ende März 2013 gültig
Der Ministerrat wird am Dienstag eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) beschließen, die zahlreiche Neuerungen für Radfahrer bringt – darunter ein Handyverbot. Am 31. März 2013 wird das neue Gesetz in Kraft treten.
Neue Radfahrer-Regelungen: Handyverbot und Co.
- Am Fahrrad soll ein Handyverbot gelten, telefonieren mit Freisprecheinrichtung bleibt erlaubt.
- Städte und Gemeinden können eigene Fahrradstraßen und Begegnungszonen schaffen: Auf Fahrradstraßen sind Autos nur ausnahmsweise (Zu- und Abfahren) erlaubt, Radler werden gegenüber Autofahrern bevorrangt. In Begegnungszonen sind alle Verkehrsteilnehmer gleichgestellt – Vorrang hat grundsätzlich der
Schwächere. - In Einzelfällen wird die Aufhebung der Radwegbenützungspflicht erlaubt. Schnelle Radfahrer sollen sich in den Autoverkehr einreihen dürfen – sofern es die Sicherheit erlaubt.
Was nicht kommen wird, obwohl es ebenfalls bereits im Gespräch war, ist eine Senkung der Promillegrenze für Radfahrer von 0,8 auf 0,5 Prozent sowie die angedachten Nummerntafeln für Fahrräder.
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(apa/red)
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