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Handel mit illegalen Doping-Mitteln im großen Stil: Wiener verurteilt

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. ©APA (Sujet)
Ein 46-jähriger Wiener ist am Donnerstag am Landesgericht wegen Verstoßes gegen das Anti-Doping-Gesetz verurteilt worden. Der Mann war Teil eines europaweit agierenden Netzwerks, das mit verbotenen Muskelaufbau-Präparaten handelte.

Dass mit dem Handel von in Kraftsport- und Fitness-Kreisen begehrten illegalen Doping-Präparaten gutes Geld zu verdienen ist, hat am Donnerstag eine Verhandlung am Wiener Landesgericht veranschaulicht. Ein 46-Jähriger, der laut Bundeskriminalamt von 2021 bis März 2025 in der Bundeshauptstadt als Sub-Dealer für eine international aktive Gruppierung tätig war, wurde nach dem Anti-Doping-Gesetz zur Verantwortung gezogen. Der Mann fasste zwei Jahre auf Bewährung aus.

Der Einzelhandelskaufmann nahm in seinem Geschäft regelmäßig Pakete entgegen, die verbotene Wirkstoffe zum raschen Muskelaufbau enthielten. Die Anabolika und Steroide dürften in Osteuropa hergestellt und dann Länder übergreifend "verteilt" worden sein. Gegen die Bande, die mit dem Handel der Substanzen Umsätze in Höhe mehrerer Millionen Euro erzielen soll, wird unter der Leitung von Europol in ganz Europa ermittelt. In Österreich sind bisher 300 Abnehmer bekannt.

In Österreich 50 Sub-Dealer der internationalen Bande bekannt

Davon sollen sich einem heimischen Ermittler zufolge 50 als Sub-Dealer betätigt haben. Ein im Vorjahr in Linz verurteiltes Pärchen hatte für den Handel mit den Substanzen ein eigenes Lager zur Lagerung der Präparate angemietet. Die beiden verdienten mit der Weitergabe der verbotenen Mittel laut Bundeskriminalamt bis zu 7.000 Euro monatlich.

Der in Wien Angeklagte war demgegenüber ein kleineres "Rädchen". Eigenen Angaben zufolge hatte er sich zunächst auf die krummen Geschäfte eingelassen, weil er für seinen Tatbeitrag an Doping-Präparate herankam, für die er nichts bezahlen musste. Danach soll er eine "Prämie" pro entgegengenommenem Paket erhalten. Von einer Bereicherung von insgesamt 25.500 Euro war in der Anklage die Rede, zur rund der Hälfte war der Angeklagte geständig. Im Sommer gebe es einfach weniger Bedarf: "Ab Mitte Juni, Juli ist das Geschäft nicht mehr gelaufen. In der Protein-Branche ist das so."

Urteil gegen 46-Jährigen nicht rechtskräftig

Er habe sich ursprünglich zum Mitmachen entschlossen, weil er davon überzeugt war, die heiklen Lieferungen würden "in der Fülle der vielen Pakete untergehen". An wen die Ampullen und Tabletten gingen, gab der Angeklagte nicht bekannt.

Auf die Spur des 46-Jährigen kam man, weil der Zoll ein Paket abfangen konnte, in dem sich mehrere tausend Ampullen und Tabletten befanden. Neben der Bewährungsstrafe ordnete das Gericht den Verfall von 15.000 Euro an. In diesem Umfang habe sich der 46-Jährige jedenfalls bereichert, hieß es dazu in der Urteilsbegründung. Der Angeklagte war mit dem Urteil einverstanden, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Die Entscheidung ist damit nicht rechtskräftig.

(APA/Red)

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