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Haftstrafen für falsche Polizisten in Wien

Falsche Kriminalbeamte wurden in Wien zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.
Falsche Kriminalbeamte wurden in Wien zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. ©APA/ROLAND SCHLAGER (Symbolbild)
Vor dem Wiener Landesgericht wurden zwei Männer mit umfangreichen Vorstrafen zur Rechenschaft gezogen, die in der Hauptstadt wiederholt als Polizisten auftraten und die Wohnungen älterer Menschen nach Wertsachen durchsuchten.

Ein 47-Jähriger erhielt wegen versuchten gewerbsmäßigen Diebstahls und krimineller Vereinigung vier Jahre Haft. Sein 52-jähriger Komplize bekam dreieinhalb Jahre. Ein 41-Jähriger, der die beiden zu den Tatorten fuhr, wurde zu 18 Monaten verurteilt und bat um Bedenkzeit. Die Urteile der beiden falschen Polizisten sind rechtskräftig.

Prozess gegen falsche Polizisten: Hauptangeklagte umfassend geständig

Die Hauptangeklagten - jeweils deutsche Staatsbürger mit rumänischen Wurzeln - weisen in Deutschland zwölf bzw. sieben einschlägige Vorstrafen wegen Vermögensdelikten auf. Nachdem einer von ihnen kurz zuvor aus dem Gefängnis entlassen worden war, verlagerten sie im Herbst 2024 ihre kriminelle Tätigkeit nach Österreich. Zwischen Mitte Oktober und Mitte November klopften sie an die Türen von älteren Personen und gaben vor, Polizisten zu sein. Sie wiesen sich teilweise auch mit gefälschten Ausweisen aus. Unter der Vorgabe, eine rumänische Einbrecherbande habe im Wohnhaus bereits Einbrüche verübt und sie müssten jede einzelne Wohnung kontrollieren, verschafften sich die Berufskriminellen Zutritt in die Räumlichkeiten. In zwei vom rechtskräftigen Urteil umfassten Fällen durchwühlten sie die Räumlichkeiten, stießen aber auf keine Wertgegenstände. In zwei weiteren Fällen wurden sie nicht in die Wohnungen gelassen. Die von den Verteidigern Rudolf Mayer und Peter Philipp vertretenen Haupttäter legten vor einem Schöffensenat Geständnisse ab. Der von Verteidiger Michael Dohr vertretene 41-Jährige erklärte, er sei nur der Fahrer gewesen.

Der vorsitzende Richter sprach in der Urteilsbegründung von "sehr schäbigen Taten" und bescheinigte den Kriminellen "eine verachtenswerte Gesinnung". Sie hätten sich gezielt betagte Personen und damit eine besonders vulnerable Gruppe als Opfer ausgesucht und "listig deren Vertrauen in den Rechtsstaat und die Polizei ausgenutzt". Der Richter verwies außerdem auf die zeugenschaftlichen Angaben eines Betroffenen, der erklärt hatte, er habe "Angst um sein Leben" gehabt, als die zwei fremden Männer in seiner Wohnung waren und ihm klar geworden sei, dass er einer Täuschung aufgesessen war. "Die Opfer sind für ihr restliches Leben traumatisiert", wetterte der Richter. Da könne nur mit einer nahe an der Höchststrafe gelegenen Sanktion vorgegangen werden. Dem Schöffensenat wäre bei der Strafbemessung ein Strafrahmen von bis zu fünf Jahren zur Verfügung gestanden.

(APA/Red)

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