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Haftstrafe nach tödlichem Unfall am Lerchenfelder Gürtel in Wien

Am Wiener Straflandesgericht wurde ein 26-Jähriger verurteilt.
Am Wiener Straflandesgericht wurde ein 26-Jähriger verurteilt. ©APA/HARALD SCHNEIDER (Symbolbild)
Am Montag wurde ein 26-jähriger Mann vor dem Wiener Straflandesgericht wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt.
Kontrolle über BMW verloren: Fußgänger getötet

Der Angeklagte war am 27. Dezember 2022 alkoholisiert am Lerchenfelder Gürtel mit einem nicht zugelassenen Auto gegen die Mauer eines Hostels geprallt und hatte dabei einen 47-jährigen Passanten tödlich verletzt.

26-Jähriger hielt sich nach "drei bis vier Bier" noch für fahrtüchtig

Im Prozess gestand der Angeklagte wie bereits gegenüber der Polizei seine Verantwortung für den Unfall ein. Er gab an, dass er an dem Abend bei einem Freund war und dort über mehrere Stunden hinweg "drei bis vier Bier" getrunken habe. Anschließend habe er sich entschieden, den noch nicht für den Verkehr zugelassenen BMW seines Bekannten zu nehmen, um einen weiteren Freund abzuholen und eine Art Probefahrt zu unternehmen. Obwohl der Beschuldigte angab, nur wenig Alkohol konsumiert zu haben, hielt er sich selbst noch für fahrtüchtig.

BMW geriet bei Überholmanöver am Lerchenfelder Gürtel in Wien ins Schleudern

Nachdem sie um Mitternacht einen gemeinsamen Bekannten abgeholt hatten, fuhr der Angeklagte den Gürtel entlang. Obwohl der Angeklagte nur wenig Erfahrung mit dem leistungsstarken Heckantriebswagen hatte, überholte er grundlos ein vor ihm fahrendes Auto mit einer Geschwindigkeit von mindestens 65 km/h. Beim Wechseln der Fahrspur geriet das Auto plötzlich ins Schleudern. Der Angeklagte gab an, dass er noch versucht habe, gegenzulenken.

47-Jähriger starb nach Unfall am Lerchenfelder Gürtel

Das Fahrzeug geriet unglücklicherweise auf den Gehsteig, wo es zuerst mit einem Lichtmast zusammenstieß und dann gegen die Mauer eines Hinterhofs prallte. Dabei wurde ein 47-jähriger Mann erfasst, der zufällig dort unterwegs war. Der Beschuldigte berichtete: "Es gab einen lauten Knall. Ich habe es am Anfang gar nicht bemerkt" Als er dann den verletzten Mann sah, rief er sofort die Rettungskräfte. Bei einer anschließenden Alkoholkontrolle wurde beim Fahrer ein Wert knapp über der erlaubten Grenze von 0,5 Promille festgestellt. Der 47-Jährige erlag seinen schweren Verletzungen.

Anwalt verwies auf umfassendes Geständnis von 26-Jährigem

Der Anwalt Robert Lattermann versuchte, für seinen Klienten, der ein umfassendes Geständnis ablegte, zu erreichen, dass dieser lediglich wegen fahrlässiger Tötung und nicht wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt wird. Er argumentierte, dass weder die Alkoholisierung noch die Geschwindigkeitsübertretung in signifikanter Weise vorlagen. Zusätzlich betonte er, dass der Unfall eine erhebliche psychische Belastung für seinen Mandanten darstellte, weshalb dieser sich einer Psychotherapie unterziehen musste.

Richterin verurteilte 26-Jährigen wegen grob fahrlässiger Tötung

Richterin Nicole Rumpl entsprach dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Angeklagten zu zwölf Monaten Haft. Davon wurden acht Monate als bedingte Strafe ausgesetzt. Das Verhalten des Angeklagten erfüllte den Tatbestand der "grob fahrlässigen Tötung". Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass die viermonatige unbedingte Haftstrafe mit einer Fußfessel verbüßt werden kann. Der Angeklagte akzeptierte das Urteil, während die Staatsanwaltschaft auf eine Berufung verzichtete. Das Urteil ist somit rechtskräftig.

(APA/Red)

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