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Haftstrafe nach Mordversuch an Polizisten vor Parlament

Zehn Jahre Haft für den Mordversuch an einem Polizisten vor dem Parlament.
Zehn Jahre Haft für den Mordversuch an einem Polizisten vor dem Parlament. ©APA/ROLAND SCHLAGER
Ein 31-jähriger Mann wurde am Mittwoch vom Wiener Landesgericht wegen versuchten Mordes zu zehn Jahren Haft verurteilt. Am 23. April hatte er versucht, einen Polizisten vor dem Parlament zu erschießen, nachdem er Kontakt mit zwei Beamten aufgenommen hatte, die er aufgrund von Sprachbarrieren nicht verstand.

Laut der Staatsanwältin versuchte der Angeklagte plötzlich, die Dienstwaffe eines 26-jährigen Polizisten aus dessen Holster zu ziehen, um ihn zu töten. Der Polizist konnte die Tat durch schnelles Zurückweichen verhindern. Daraufhin formte der Angeklagte eine Schusswaffe mit seiner Hand und simulierte einen Schuss. Ein weiterer Versuch, die Waffe des Polizisten zu entwenden, scheiterte ebenfalls.

Deutlicher Schuldspruch nach Mordversuch an Polizisten vor Parlament

Die Geschworenen folgten mit deutlicher Mehrheit - mit einem Stimmverhältnis von 7:1 - der Anklage und befanden den 31-Jährigen des versuchten Mordes für schuldig. In Bezug auf die Geste wurde er von einer mitangeklagten gefährlichen Drohung freigesprochen. Zudem wurde der Slowake nach § 21 Absatz 2 StGB in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen, da ihn der beigegezogene psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann für zurechnungsfähig, aber gefährlich eingestuft hatte. Ohne eine im Maßnahmenvollzug gewährleistete haftbegleitende therapeutische Behandlung seien zukünftig wieder schwere Gewaltdelikte zu befürchten, warnte Hofmann unter Verweis auf eine beim Angeklagten diagnostizierte Schizophrenie.

Angeklagter zu Urteil nach Mordversuch an Polizisten vor Parlament: "Die zehn Jahre passen schon"

"Die zehn Jahre passen schon", reagierte der Angeklagte auf seine Verurteilung. Auch nach Rücksprache mit seinem Rechtsvertreter blieb er bei dieser Haltung. Er nahm das Urteil an. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.

Sie hatte sich in ihrer Anklage vor allem auf die Aufzeichnungen einer am Parlamentsgebäude angebrachten Überwachungskamera gestützt, auf der die inkriminierten Szenen vollumfänglich zu sehen waren. Das Video wurde im Verhandlungssaal mehrfach abgespielt. "Ich bin der Meinung, der Angeklagte hätte den Polizisten erschossen, wenn er die Waffe bekommen hätte", betonte die Staatsanwältin. Der Mann habe das "selbst so gesagt".

Nach seiner Festnahme hatte der Slowake angegeben, er habe bei der Polizei Hilfe gesucht, weil es ihm damals gesundheitlich nicht gut gegangen sei. Da er die Hilfe nicht bekommen habe, habe er schießen wollen. "Das hat er vor der Haft- und Rechtsschutzrichterin wiederholt", verriet die Staatsanwältin.

Angeklagter für Verfahrenshelfer "ein armer Tropf"

"Mein Mandant sitzt da wie ein Häuflein Elend. Er ist ein armer Tropf, muss man sagen", bemerkte der Verfahrenshelfer des 31-Jährigen. Dieser sei in der Slowakei ohne Obdach und "geständig, dass er versucht hat, nach der Waffe zu greifen. Er weiß nicht, warum er das gemacht hat". Erschießen habe er jedenfalls niemanden wollen: "Er wäre gar nicht in der Lage dazu gewesen. Er hätte die Waffe gar nicht aus dem Holster bekommen." Eine Glock 17 sei mit einem speziellen Sicherheitshalfter versehen, wusste der Anwalt. Die Anklage sei zwar "sehr ambitioniert, aber verfehlt."

Der Rechtsvertreter verwies auf das von der Staatsanwaltschaft eingeholte psychiatrische Gutachten, demzufolge der 31-Jährige eine paranoide Schizophrenie aufweist: "Er braucht Hilfe, weil er krank ist. Er sagt, dass er Stimmen hört." Das Gefängnis sei der falsche Ort für den 31-Jährigen.

Angeklagter laut Gutachten trotz Schizophrenie zurechnungsfähig

Ungeachtet der festgestellten Schizophrenie bescheinigte der psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann dem Mann Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt. Dieser sei zu "sehr gezieltem Handeln" fähig gewesen und habe "eine sehr gefährliche Situation inszeniert." Die "Fähigkeit, seine Impulse zu steuern" sei beim Angeklagten vorhanden gewesen: "Er hat sehr wohl gewusst, was er tut und hätte sich auch dagegen entscheiden können."

Bei der Strafbemessung wurde dem 31-Jährigen seine deutlich herabgesetzte Zurechnungsfähigkeit mildernd angerechnet, wie die vorsitzende Richterin Christina Salzborn in der Urteilsbegründung ausführte. Nicht zuletzt deshalb kam der Mann mit der Mindeststrafe für das angenommene Delikt davon.

(APA/Red)

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